Keine Tierquälerei

Lehrer tötete Kaninchen vor Schülern: Geldstrafe?

Tierecke
23.12.2015 12:06

Einem Lehrer, der am Gymnasium in Horn Ende Juni ein Kaninchen vor den Augen seiner Schüler geschlachtet hat, droht nun eine Verwaltungsstrafe. Die Bezirkshauptmannschaft sei jetzt am Zug, weil die Staatsanwaltschaft Krems das Verfahren wegen Verdachts der Tierquälerei eingestellt habe, bestätigte Bezirkshauptmann Johannes Kranner am Mittwoch.

Der von der Staatsanwaltschaft beauftragte Gutachter sah den Tatbestand der Tierquälerei nach dem Strafgesetzbuch nicht erfüllt. Die Begründung: Das Kaninchen sei sofort tot gewesen, weil der Lehrer einen Bolzenschussapparat für Rinder verwendet hatte.

Verwaltungsstrafe möglich
Nun könnte gegen den Lehrer eine Verwaltungsstrafe nach Paragraf 6 Absatz 3 des Tierschutzgesetzes verhängt werden. Dieser erlaubt die Tötung von Tieren zum Zweck der Aus-, Fort- und Weiterbildung an wissenschaftlichen Einrichtungen, sofern sie für den angestrebten Zweck unerlässlich ist und nicht durch andere Methoden ersetzt werden kann. Bei einem Verstoß liegt der Strafrahmen bei maximal 7500 Euro.

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