Der Fachverband Telekom/Rundfunk in der Wirtschaftskammer warnte davor, "die Nutzer von Breitbandinternetanschlüssen pauschal mit Zusatzgebühren zu belasten", die den Inhabern von Urheberrechten an Musik und Film zukommen sollen. Jede abgabebedingte Verteuerung sei zu vermeiden, denn diese würde dazu führen, "dass einkommensschwächere Teile der Gesellschaft" von den technischen Errungenschaften ausgeschlossen würden.
Außerdem würde man damit allen Internetnutzern unterstellen, urheberrechtlich geschützte Inhalte herunterzuladen. Zudem missachte der Vorschlag "die hohe und nach wie vor steigende Akzeptanz von legalen Bezahlanboten im Internet", so der Fachverband in der Aussendung weiter. Dasselbe gelte für die angedachte Abgabe für Festplatten und weitere Speichermedien.
Der Verein für Internet-Benutzer Österreichs (VIBE) spricht sich in einer Aussendung zwar grundsätzlich für "jedes Bemühen, die rechtliche und finanzielle Situation von Urhebern, Nutzern und Verwertern angesichts der Umbrüche im digitalen Informationszeitalter zukunftsorientiert anzupacken" aus. Dennoch sei sowohl die Festplattenabgabe als auch eine Internetabgabe abzulehnen, da sich dadurch "der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich erweitern" müsse. Jeder Mensch, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk im digitalen Raum veröffentlicht - seien es Podcasts, Blogs, Texte, Bilder oder Videos - müsse demnach in die Lage versetzt werden, Vergütungsansprüche aus der Nutzung seiner Werke anmelden zu können.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.