Nach 22 Jahren

Kriegsverbrecher wegen 16-fachen Mordes angeklagt

Österreich
07.11.2014 16:46
Nach 22 Jahren wird ein gebürtiger Bosnier von seiner Kriegsvergangenheit eingeholt. Die Staatsanwaltschaft Linz klagt ihn wegen 16-fachen Mordes an. Der 46-Jährige ist inzwischen österreichischer Staatsbürger, weshalb er nicht ausgeliefert wird. Er soll an einem Massaker im serbischen Dorf Serdari beteiligt gewesen sein. Da die Taten derart lange zurückliegen, kommt eine lebenslange Freiheitsstrafe nicht mehr infrage.

Die Ermittlungen in Linz laufen bereits seit dem Jahr 2011. "Damals wurde der Verdächtige auch kurz in Untersuchungshaft genommen. Dem Oberlandesgericht war der Tatverdacht aber zu gering", erklärte am Freitag der Sprecher der Staatsanwaltschaft Linz, Philip Christl. Die Anklagebehörde verfolgte den Fall dennoch weiter.

Nachdem im Jänner das Gericht in Bosnien-Herzegowina mehrere Mittäter verurteilt hatte, ließ man sich in Linz die Protokolle dieses Prozesses übermitteln. Deren Inhalt und die eigenen Beweisergebnisse führten nun zur Anklage wegen 16-fachen Mordes, dreifachen versuchten Mordes und Brandstiftung.

War 46-Jähriger an Massaker in serbischem Dorf beteiligt?
In der 200 Seiten umfassenden Anklage wird dem in Österreich integrierten Mann vorgeworfen, er sei 1992 als Angehöriger einer Militäreinheit an einem Massaker im serbischen Dorf Serdari beteiligt gewesen. Dabei wurden 16 Zivilisten - darunter zwei Kinder - getötet und elf Häuser niedergebrannt. Der nun in Linz angeklagte Kämpfer soll Angehöriger jener militärisch organisierten Einheit gewesen sein, die damals den unmittelbaren Angriff ausführte.

Beschuldigter sitzt nicht in U-Haft
In bisherigen Vernehmungen hat der Mann eine Beteiligung am Massaker immer abgestritten. Die Anklageschrift wird ihm in den nächsten Tagen zugestellt, er hat das Recht, binnen 14 Tagen dagegen Einspruch zu erheben. Eine neuerliche U-Haft wurde nicht angeordnet. Christl: "Der Angeklagte lebt mit seiner Familie im Großraum Linz und übt einen Beruf aus. Bisher hat er nicht versucht, zu flüchten, obwohl er wusste, dass gegen ihn ermittelt wird."

Für den Prozess in Linz hat die Staatsanwaltschaft 23 Zeugen beantragt - unter ihnen serbische Opfer, aber auch mutmaßliche Komplizen. Ein genauer Prozesstermin steht noch nicht fest. Obwohl der Beschuldigte wegen Mordes angeklagt wird, kommt eine lebenslange Haftstrafe nicht infrage.

Angeklagtem drohen zehn bis 20 Jahre Haft
So regelt der Paragraf 57 des Strafgesetzbuches die Verjährung der Strafbarkeit und besagt: "Strafbare Handlungen, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind, verjähren nicht. Nach Ablauf einer Frist von 20 Jahren tritt jedoch an die Stelle der angedrohten lebenslangen Freiheitsstrafe eine Freiheitsstrafe von zehn bis 20 Jahren." Dieser Paragraf kommt nun auch beim Prozess gegen den mutmaßlichen Kriegsverbrecher zum Tragen.

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