Karl räumt Fehler ein

Kompromiss zur StPO – Lobbygesetz wird vertagt

Österreich
12.03.2012 19:02
Die Vorbesprechung zum Justizausschuss am Montag hat einen Kompromiss zur umstrittenen Novelle des Paragrafen 112 der Strafprozessordnung (StPO) und die Verschiebung des Lobbyistengesetzes gebracht. Der als Aushöhlung des Berufsgeheimnisses kritisierte Plan von Justizministerin Beatrix Karl zum Umgang mit beschlagnahmten Unterlagen soll den Betroffenen als mögliche Alternative angeboten werden. Im Normalfall soll die Sichtung der Dokumente aber weiterhin dem Gericht obliegen.

Unverändert erhalten bleiben soll die Widerspruchsmöglichkeit auch für Beschuldigte. Außerdem soll künftig verpflichtend der Betroffene zur Sichtung der Unterlagen beigezogen werden. SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim hat sich mit seinem Wunsch durchgesetzt, den Beschluss des Lobbyistengesetzes auf Mai zu verschieben. Es seien noch einige offene Punkte zu klären, sagte er.

Karl räumt Fehler ein
Sowohl Karl und ÖVP-Justizsprecher Heribert Donnerbauer als auch Jarolim freuten sich über eine "sehr gute" Lösung zum Paragraf 112 der StPO. Karl räumte ein, dass sie es jetzt "im Nachhinein" bedauere, nicht schon früher - und nicht erst in der Gesprächsrunde Montagnachmittag - Experten beigezogen zu haben. Wären diese aber nicht über die Medien, sondern direkt an sie herangetreten, "hätten wir das auch ohne diesen Wirbel regeln können". Die Ministerin beteuerte, dass ihr Konsens sehr wichtig sei - weil Justizpolitik auch Gesellschaftspolitik ist. Und dafür habe man heute ein "gutes Signal" gegeben.

Konkret wird der Paragraf zum Umgang mit beschlagnahmten Dokumenten aus Hausdurchsuchungen bei Trägern von Berufsgeheimnissen (Rechtsanwälte, Medien, Ärzte etc.) ergänzt. Die bisherige Regelung, dass nach einem Einspruch des Betroffenen der Richter die Unterlagen sichtet und entscheidet, ob sie verwendet werden dürfen, bleibt bestehen. Zusätzlich wird Betroffenen eine Alternative angeboten: Sie können den Antrag stellen, dass sie gemeinsam mit dem Staatsanwalt die Unterlagen sichten.

Gibt es dabei Uneinigkeiten, kann der Betroffene wieder Einspruch erheben, über den ebenfalls der Richter entscheidet. Anders als vorgeschlagen wird weiterhin auch ein beschuldigter Anwalt oder Journalist Einspruch erheben können - und künftig soll zudem verpflichtend auch der Betroffene an der Sichtung durch den Richter teilnehmen.

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