Willkommen | Registrieren | Hilfe | Login
krone.at/Videos kronehat.at krone.at/mobil cookingstars.at

Knalleffekt bei AvW: Raiffeisenbank soll nun zahlen

10.03.2010, 20:17
Knalleffekt bei AvW: Raiffeisenbank soll nun zahlen (Bild: Klaus Kreuzer)
Foto: Klaus Kreuzer
Damit hat wohl niemand gerechnet: Ein Klagenfurter Richter verurteilt in einem Schadenersatzprozess im Zuge der AvW- Verluste die Raiffeisenbezirksbank (RBB) Klagenfurt als Depotbank dazu, die derzeit wertlosen Genussscheine eines Geschädigten zu kaufen und zu bezahlen. Grund: Die Aufklärungspflicht sei verletzt.

Richter Helfried Kandutsch ist der Meinung, dass die RBB Klagenfurt als Hausbank der Auer- von- Welsbach- Gruppe den Kunden gegenüber eine bessere Aufklärungspflicht hätte erfüllen müssen.

Er leitet dies aus einem "besonderen Naheverhältnis" ab - immerhin waren bei der RBB an die 10.000 Depots von AvW- Anlegern verwaltet worden. Deswegen verurteilte er die Giebelkreuzer dazu, 52 Genussscheine des klagendenen Spekulanten zu übernehmen und ihm dafür 139.910,80 Euro zu bezahlen.

"Ein Wahnsinn!"

Für Dr. Wilfried Aichinger, Anwalt der RBB, ist das "ein Wahnsinn! Wenn das Urteil hält, ist Feuer am Dach. Dann könnten alle Banken zusperren!" Er wird natürlich berufen - vor allem auch deshalb, weil die Argumentation hinke: "Der Richter bekrittelt, dass die Bank den Kunden hätte sagen müssen, dass AvW keine Bankenkonzession hat." Ein Umstand, der erstens offensichtlich und zweitens für die Sache unwichtig sei. Daher ist nun das Oberlandesgericht am Wort.

von Kerstin Wassermann, "Kärntner Krone"

Lesezeichen hinzufügen:
Schließen
Lesezeichen Drucken
0
Du hast einen themenrelevanten Kommentar? Dann schreibe hier dein Storyposting! Du möchtest mit anderen Usern Meinungen austauschen oder länger über ein Thema oder eine Story diskutieren? Dafür steht dir jederzeit unser krone.at-Forum, eines der größten Internetforen Österreichs, zur Verfügung. Sowohl im Forum als auch bei Storypostings, bitten wir dich, unsere AGB und Netiquette einzuhalten!
Kommentar schreiben
500 Zeichen frei.
Werbung
Meistgelesen
Meistkommentiert
Verkehrsmeldung
Werbung
Angaben gem ECG und MedienGesetz: Medieninhaber, Hersteller und Herausgeber bzw. Diensteanbieter
Krone Multimedia GmbH & Co KG (FBN 189730s; HG Wien) Internetdienste; 1190 Wien, Muthgasse 2
Krone Multimedia © 2011 Krone.at | Impressum