"Bei uns haben sich mehrere Betroffene gemeldet. Wir haben die Sache überprüft und Klage am Bezirksgericht eingebracht", so ein VKI-Jurist. Beanstandet wurde vor allem die Beschilderung. Dass es sich hier um einen Privatparkplatz des Zuwandererfonds handelt, ist für viele Lenker und Kunden des angrenzenden Supermarktes nicht deutlich ersichtlich. Fehlte jedoch der Parkschein, flatterte wenige Wochen später ein Anwaltsschreiben mit Androhung einer Besitzstörungsklage ins Haus. Einziger Ausweg: Man muss rasch 175 Euro einzahlen.
Ein Geschädigter erhielt Geld zurück
Gegen diese "Geldbeschaffungsaktion" hat sich der VKI nun vor Gericht erfolgreich durchgesetzt. Ein Geschädigter erhält den vollen Betrag zurück. Aber Achtung: Das gilt nur für diesen Einzelfall. Wer selbst in die Falle getappt ist, kann sich vom VKI beraten lassen. Eine weitere Klage gegen die burgenländische Firma CPO, die den Parkplatz im Auftrag des Zuwandererfonds überwacht, haben die Konsumentenschützer erst kürzlich eingebracht.
"Viele Beschwerden eingetroffen"
CPO betreibt auch einen Parkplatz auf der Muthgasse 19–21 in unmittelbarer Nähe der Park-and-ride-Anlage Heiligenstadt. Viele Autofahrer bemerken erst auf dem Parkplatz, dass sie sich auf das falsche Gelände verirrt haben, und drehen um. Doch auch hier flattern Besitzstörungsklage und Zahlungsaufforderung ins Haus. "Bei uns sind diesbezüglich viele Beschwerden eingetroffen", berichtet der VKI-Jurist.
Auch bei der Rechtsberatung des ÖAMTC sind der Parkplatz-Betreiber und sein Anwalt nicht unbekannt. "Wir verstehen die Leute, wenn sie die Vorgehensweise als Schikane bezeichnen." Tipp vom VKI und ÖAMTC: Rechtlichen Rat einholen und nur mit Vorbehalt der Forderung nachkommen.
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