Als Folge dieses Erlebnisses sei er "neugierig darauf gewesen" und habe "so was angeschaut", gab der Mann zu Protokoll. Mit entsprechenden Suchbegriffen sei er auf das anstößige Material gestoßen: "Man rechnet nicht mit dem Schlimmsten, wenn man so was eingibt." Er habe sich allerdings "nicht damit eingedeckt", verwies er auf die Anzahl der sichergestellten Dateien, die insgesamt 161 Fotos und drei Videos umfassten.
Mann gab Kinderpornos online weiter
Auf die Spur des verheirateten Vaters eines 15 Monate alten Buben war man gekommen, weil über ihn auch andere Anwender der gegenständlichen Filesharing-Software Zugriff auf das inkriminierte Material bekommen hatten.
Der 32-Jährige hatte es unterlassen, die Einstellungen auf seinem PC entsprechend anzupassen und das Material durch seine Uploads weiterverbreitet. Folglich wurde er auch der Weitergabe für schuldig befunden. Die über ihn verhängte Strafe nahm der 32-Jährige nach Rücksprache mit seinem Verteidiger an.
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