Die 29 Jahre alte Mutter hatte sich dabei nicht schützend vor ihre Tochter gestellt, sondern diese ebenfalls gezüchtigt und der Kleinen angedroht, sie in den Wald zu den wilden Tieren zu bringen, wenn sie weiter "schlimm" sei. Die Frau wurde dafür wegen Quälens einer Minderjährigen zu 15 Monaten Haft verurteilt, davon fünf Monate unbedingt. Auch diese Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Fall war am 13. Juni 2011 aufgeflogen (siehe Infobox), als die 29- Jährige mit der kleinen Angelina ins UKH Meidling kam und behauptete, ihre Tochter habe sich beim Duschen verletzt. Der Arzt, der das Mädchen untersuchte, verständigte sofort die Polizei, als ihm die Kleine verriet: "Das ist der neue Papa, der tut mir immer so weh." Wie sich herausstellte, hatte der 22- Jährige dem Kleinkind den Arm verdreht und ihm so eine komplizierte Knochenfraktur zugefügt.
Im Zuge der Ermittlungen erzählte das Mädchen, das umgehend sogenannten Not- Pflegeeltern anvertraut wurde, der "neue Papa" habe sie öfter in den Kasten gesperrt, wo sie sich vor Monstern gefürchtet habe. Ihr seien einmal auch mit einem Isolierband Mund, Augen, Hände und Füße verklebt worden, weil sie "schlimm" war.
"Eine derartige Traumatisierung, wie sie das Kind erfahren musste, hinterlässt mit Sicherheit Spuren für das ganze Leben", erklärte die Kinder- und Jugendpsychiaterin Gabriele Wörgötter vor Gericht. Das Mädchen habe "rund um die Uhr Angst gehabt, geschlagen zu werden. Sie hat das als massive Bedrohung erlebt und sich gefürchtet, getötet zu werden", erläuterte die Sachverständige. Die Kleine habe das Erlebte "verdrängen müssen, um überhaupt weiterleben zu können", so Wörgötter.
Das Mädchen bedürfe jahrelanger therapeutischer Begleitung, Dauer- und Spätfolgen seien wahrscheinlich, so die Psychiaterin. "Das Schlimmste, was einem Kind in diesem Alter passieren kann, ist, dass es von den wichtigsten Bezugspersonen, die es hat, die es liebt und auf die es angewiesen ist, grob misshandelt wird", erklärte Wörgötter.
Der Schöffensenat verurteilte den damaligen Freund der Mutter neben der fünfjährigen Freiheitsstrafe zu einer finanziellen Wiedergutmachung von 24.000 Euro. Die leibliche Mutter muss 2.000 Euro bezahlen. Zusätzlich haften beide für allfällige zukünftige medizinisch- therapeutische Folgekosten.
Während sich die 29- Jährige Bedenkzeit erbat, akzeptierte ihr fünffach vorbestrafter Ex- Freund - das Paar hatte sich nach Bekanntwerden der Übergriffe getrennt - den Schuldspruch wegen fortgesetzter Gewaltausübung sowie die über ihn verhängte Strafe. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.