Wird bei der Schülereinschreibung festgestellt, dass ein Kind nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt, erhält es laut Schulunterrichtsgesetz den Status der "Außerordentlichkeit", heißt es in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek.
Am höchsten fiel der Zuwachs außerordentlicher Volksschüler in Tirol (plus 66 Prozent; allerdings von einer sehr geringen Basis von rund 200 Schülern), Kärnten (31 Prozent) und Wien (22 Prozent) aus. Insgesamt gingen 2013/14 knapp zwei Drittel der insgesamt rund 23.300 außerordentlichen Volksschüler in Wien (9400) und Oberösterreich (5200) in die Schule. Im Bereich der Hauptschulen/Neuen Mittelschulen (3700) und AHS-Unterstufen (500) ist die Zahl der außerordentlichen Schüler wesentlich geringer.
Maximal 24 Monate als "Außerordentlicher"
Schulpflichtige Schüler, die aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse dem Unterricht nicht ohne Weiteres folgen können, sind für die Dauer von maximal zwölf Monaten als außerordentliche Schüler aufzunehmen. Dieser Status kann für ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn die Sprache "ohne eigenes Verschulden" nicht ausreichend erlernt werden konnte - ist man allerdings erst einmal ordentlicher Schüler, kann man nicht mehr in die "Außerordentlichkeit" rückversetzt werden.
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