Urteil in München

Hypo-Bad-Bank Heta muss BayernLB Milliarden zahlen

Wirtschaft
08.05.2015 19:00
Dieses überraschend verkündete Urteil hat es in sich: Das Landgericht München verurteilte die österreichische Abbaubank Heta am Freitag zur Rückzahlung milliardenschwerer Kredite an die Bayerische Landesbank. Die Heta, die früher unter dem Namen Hypo Alpe-Adria eine BayernLB-Tochter war, muss demnach mehr als eine Milliarde Euro und mehr als eine Milliarde Schweizer Franken (rund 967 Millionen Euro) an die BayernLB zurückzahlen. Während das nicht rechtskräftige Urteil in Bayern gefeiert wurde, reagierte man im Finanzministerium in Wien vorerst gelassen.

Mit der Urteilsverkündung ging der Prozess am Freitag mit einer fast vollständigen Niederlage der österreichischen Seite zu Ende. Insgesamt wurde die Heta zur Zahlung von 2,6 Milliarden Euro nebst Zinsen an die Bayern verurteilt. In dem Prozess ging es darum, ob die Heta Milliardenkredite an die Bayern zurückzahlen muss oder wegen ihrer Notlage behalten darf. Die österreichische Bank weigert sich seit mehr als zwei Jahren, das Geld zu zahlen, und sorgt damit für Empörung in Bayern.

Die Österreicher beriefen sich bei ihrer Weigerung auf das österreichische Eigenkapitalersatzgesetz, auf dessen Grundlage das deutsche Gericht entscheiden wollte. Nach Darstellung der Heta stellte sich später heraus, dass ihr Eigenkapital eine Quote von acht Prozent unterschritten hatte und sie damit den Kredit behalten durfte. Die BayernLB bestreitet das.

Gericht weist Heta-Widerklage ab
Richterin Gesa Lutz hatte bereits früher die Einschätzung geäußert, das österreichische Institut müsse beweisen, dass die Bayern von solchen unzulässigen Kapitallücken gewusst haben. Andernfalls müsse es Milliardenkredite an die frühere Mutterbank zurückzahlen. Nun verkündete die Richterin am Freitag, dass die Heta diese Milliardenbeträge trotz ihrer Notlage nicht als Eigenkapitalersatz behalten dürfe. Ein Teil der Klage der BayernLB werde allerdings abgewiesen, so Lutz. Die Widerklagen der Heta, die von den Bayern 4,8 Milliarden Euro verlangt hatte, wies das Gericht allerdings ebenfalls ab.

Heta beruft gegen Urteil
Die Heta wird gegen das Urteil Berufung beim OLG München einlegen, wie noch am Freitagnachmittag verkündet wurde. Der Prozess sei "grob verfahrensfehlerhaft" abgelaufen, sagte Heta-Anwalt Daniel Busse nach der Urteilsverkündung. "Wir sind fest davon überzeugt, dass sich die Heta absolut rechtskonform verhält und vermissen sowohl im vorgelegten Gutachten des deutschen Professors Peter Mülbert als auch im Spruch des Gerichtes eine korrekte Analyse der österreichischen Rechtslage", erklärte Heta-Vorstandsvorsitzender Sebastian Schoenaich-Carolath.

Es werde demnach nun am OLG München liegen, alle vorgebrachten Argumente nach österreichischem Recht ordentlich abzuwägen. Die Heta bleibe daher dabei, dass es eine Rückzahlungssperre für die Darlehen der BayernLB gibt, solange sie selbst nicht saniert ist. Außerdem beharrt sie auf dem Rückforderungsanspruch gegenüber der BayernLB hinsichtlich bereits geleisteter Zahlungen.

Finanzministerium: "Keine Auswirkungen auf den Bund"
Im Wiener Finanzministerium wurde festgehalten, dass aus dem Urteil in München gegen die Heta keine finanziellen Folgen für die Republik erwachsen. Es gebe "keine Auswirkungen auf den Bund, weil die Heta unter BaSAG steht", sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums. Sie sprach damit das seit 1. März geltende Schuldenmoratorium an. Für die in Abwicklung stehende Heta sei die Abwicklungsbehörde (FMA) zuständig, die einen vorläufigen Schuldenzahlungsstopp über die Heta verhängt hat. Demnach habe, hieß es in Wien, bei der Heta eine neue Zeitrechnung begonnen. Das Moratorium gilt zunächst bis Mai 2016.

BayernLB sieht Heta-"Kartenhaus" in sich zusammenfallen
Während in Österreich die Heta nun bereits an der Berufung des Urteils bastelt, feiert Bayern seinen Prozesserfolg. "Wir begrüßen das Urteil. Damit herrscht endlich Klarheit", erklärte Bayerns Finanzminister Markus Söder in München. "Der Anspruch der BayernLB gegen Österreich ist begründet", so Söder. "Es wäre jetzt an der Zeit, die Schuld zu begleichen." Genugtuung über das Urteil herrschte erwartungsgemäß auch bei der BayernLB: "Das ist der Beleg dafür, dass das erste wacklig konstruierte Kartenhaus der Heta in sich zusammenfällt. Jetzt muss Österreich seiner Verantwortung gerecht werden und die Schulden zurückzahlen", hieß es in einer Stellungsnahme der Bank.

Mittlerweile betrifft der Umgang Österreichs mit den Resten der Hypo auch etliche andere Banken in Deutschland, da das Land vor zwei Monaten auch die Hypo-Abwicklungsanstalt Heta auf Eis gelegt hat. Das Urteil am Landgericht München könnte wegen einiger grundsätzlicher Rechtsfragen auch Signalwirkung für andere deutsche Banken haben, die zum Teil dreistellige Millionensummen bei der Heta im Feuer haben.

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