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Homosexuellen-Mobber zu Schadenersatz verurteilt
Homosexuellen-Mobber zu Schadenersatz verurteilt (Bild: AFP)
Das neue Gleichbehandlungsgesetz zeigt zum ersten Mal rechtskräftige Wirkung. Das Landesgericht Salzburg hat zwei Lagerarbeiter eines Transportunternehmens zur Zahlung von je 400 Euro Schadensersatz an einen Kollegen verurteilt, den sie wegen seiner offen gelebten Homosexualität belästigten. Ein "Signal", wie es Kurt Krickler von der "Homosexuelle Initiative"  (HOSI) bezeichnete.

Unterstützung hat der Kläger von seinem Vorgesetzten bekommen, vor dem Gang zu Gericht hatte dies allerdings wenig geholfen.

Immer wieder sei er "gemobbt" worden, erzählte der Anwalt des Betroffenen. "Sie haben ihn teilweise mit sehr obszönen Aussprüchen verspottet." Sogar Personen, an die sich der Lkw- Fahrer Hilfe suchend gewandt hatte - etwa Betriebsräte - hätten den Spott zu spüren bekommen.

Mobbing nach Klage gestoppt

Schließlich half nur noch das Einschreiten eines Richters, berufen hat sich der Kläger auf das 2004 in Kraft getretene Gleichbehandlungsgesetz. Der Kläger verlangte immateriellen Schadensersatz, der mit mindestens 400 Euro bemessen ist. "In Wahrheit wäre ihm ein Vielfaches zugestanden", so sein Anwalt, "es ging ihm aber um die Grundsatzfrage". Beiden Klagen sei nun rechtskräftig stattgegeben worden, die Belästigung am Arbeitsplatz habe aufgehört. "Durch das Verfahren hat er sich im Unternehmen großen Respekt verschafft", so der Anwalt.

Auch Krickler ist nun optimistisch: "Ich hoffe, dass Homosexuelle das in Zukunft in Anspruch nehmen", appellierte er an andere Betroffene. Aus Angst um den Arbeitsplatz sei für die meisten ein solcher Schritt nach wie vor kein leichter. "Viele überlegen sich drei Mal, etwas zu tun, und nehmen viele Dinge hin."

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