Unter einem Body- Mass- Index von 18,5 gilt man als krankhaft untergewichtig – bekanntlich ein Dauerproblem in der Model- Szene. In Israel sind Models, die diesen Wert unterschreiten, seit Kurzem nicht mehr arbeitsberechtigt: Die Knesset in Jerusalem hat ein entsprechendes Gesetz per 1. Jänner erlassen. Ein Model mit 1,70 Meter Größe muss somit mindestens 53 Kilogramm auf die Waage bringen. Frauenministerin Heinisch- Hosek will dieses Limit nun auch in Österreich einführen.
Dabei soll es aber nicht bleiben: Die Frauenministerin kann sich auch eine Kennzeichnungspflicht für retuschierte Werbefotos vorstellen. Auch hier ist Israel Vorbild: Dort existiert eine entsprechende Regelung seit knapp einem Jahr. Wenn Models künstlich "verdünnt" werden, muss dies kenntlich gemacht werden. "In Österreich sind wir seit Längerem dabei, ein Bildbearbeitungsgesetz voranzutreiben. Dieses Gesetz umzusetzen, bleibt ein ganz großes Ziel und ist auf meiner Agenda als Frauenministerin ganz oben", sagt Heinisch- Hosek.
Retuschierte Fotos könnten in Zukunft mittels eines Ampelsystems gekennzeichnet werden: Ein kleiner Punkt soll anzeigen, wie sehr ein Bild bearbeitet wurde. Grün stünde für leichte Veränderungen wie etwa Farbaufhellung oder den Einsatz von Weichzeichnern. Ein roter Punkt bedeutet massive Eingriffe in das Originalbild. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ganze Körperpartien entfernt oder in die Länge gezogen werden.
Mit der Kennzeichnungspflicht und einer allfälligen BMI- Regelung will das Frauenministerium das Bewusstsein für die Probleme in der Model- Welt schärfen. Sowohl die Verantwortlichen in den Medien als auch die Konsumenten sollen sensibilisiert werden. Der österreichische Werberat könne sich laut Medienberichten eine Selbstverpflichtung vorstellen, Verbote lehne er aber ab.
Die Debatte dürfte derzeit auf fruchtbaren Boden fallen: Schließlich hat am Donnerstag auf Puls 4 die neue Staffel der Castingshow "Austria's next Topmodel" begonnen.