"Das hat mich in meinen religiösen Gefühlen zutiefst verletzt", erzählt der 55-jährige Mann. Peter Prechtl, der interimistische Leiter der Vollzugsdirektion, bestätigt den Vorfall: "Es ist Tatsache, dass das passiert ist. Weshalb das in der Kapelle und nicht in einem Dienstzimmer stattgefunden hat, ist nicht nachvollziehbar und nicht verständlich. Es hätte auch andere Räumlichkeiten gegeben."
"Ich habe Angst gehabt"
Der Zwischenfall ereignete sich am 16. Juli 2011 in der Außenstelle Wilhelmshöhe, einer ehemaligen Lungenheilstätte in Pressbaum in der Nähe von Wien. Nach einem elfstündigen Ausgang habe ihn ein Beamter in die im ersten Stock gelegene Kapelle gebracht und aufgefordert, sich für eine - nach Ausgängen routinemäßig vorgesehen - Visitation zur Gänze zu entkleiden.
"Ich habe Angst gehabt", erklärte der Häftling. Daher habe er gehorcht. Es sei "besonders schlimm" gewesen, ausgerechnet in jenem Raum, in dem er üblicherweise gebetet und Andacht gehalten habe, seine Körperöffnungen inspizieren lassen zu müssen. "Jede Religion sollte auch im Gefängnis akzeptiert werden", forderte der Mann, der mittlerweile in die Justizanstalt Simmering verlegt wurde, wo er Freigänger ist und voraussichtlich in wenigen Monaten endgültig entlassen werden wird.
Keine strafrechtlichen Konsequenzen für Beamten
"Der betreffende Beamte ist disziplinarrechtlich zur Verantwortung gezogen worden. Es hat eine schriftliche Verwarnung gegeben", betonte der Leiter der Vollzugsdirektion. Ein zweiter Beamter, der bei einer Visitation zwingend dabei zu sein hat, habe eingreifen und das Vorgehen seines Kollegen unterbinden wollen, sich aber nicht durchgesetzt. "Das Geschehene ist nicht zu beschönigen", sagt Prechtl, "auch wenn sich meinen Informationen zufolge das Allerheiligste zu diesem Zeitpunkt nicht im Raum befunden hat."
Strafrechtlich hat der Beamte, der die Visitation vornahm, keine Konsequenzen zu befürchten. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten hat ein anhängiges Verfahren eingestellt. "Es konnte kein gerichtlicher Tatbestand festgestellt werden", teilte Behördensprecherin Michaela Obenaus mit.
Der Beamte war wegen Nötigung angezeigt worden. Offenbar ließ sich bei den Ermittlungen nicht beweisen, dass er den Häftling mit Gewalt oder gefährlicher Drohung zur Duldung der Visitation unmittelbar neben dem Altar gebracht hatte. Wie Obenaus betonte, wurde der Vorfall von Amts wegen "umfassend in alle Richtungen geprüft". Es habe sich - abgesehen vom Nötigungsverdacht - kein sonstiges deliktisches Verhalten nachweisen lassen.
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