Nach 28 Jahren war dem Mann 2003 trotz lebenlsanger Haftrafe eine bedingte Entlassung gewährt worden. Doch lange konnte er sich der wiedergefundenen Freiheit nicht erfreuen: Zur Bestreitung seines Lebensunterhalts ließ er sich in Suchtgiftgeschäfte verwickeln, wofür er im Oktober 2004 sechs Jahre ausfasste. Als im Jahr 2009 die Gefängnistore neuerlich vorzeitig aufgingen, "war's nicht leicht. Meine Ehefrau ist kurz davor gestorben", erinnerte sich der Mann am Montag im Grauen Haus.
Er lernte in dieser Situation einen jungen Südtiroler kennen, der in Wien mit Drogen handelte und schon mehrmals Kokain aus den Niederlanden ins Land geschafft hatte. Weil ihm das zu riskant erschien, fragte der Bursche den vorzeitig aus der Haft Entlassenen, ob er nicht an seiner Stelle die Fahrten unternehmen könne.
Er habe eingewilligt, erklärte der Pensionist: "Ich reise gern. Ich hab' mir gedacht 'Leiwand, der zahlt mir sogar Benzingeld!'. Ich hab' nicht gedacht, dass ich erwischt werde." Zudem begann der rüstige Rentner damit, selbst regelmäßig Kokain zu nehmen: "Das war a gutes Gefühl. Ich hab' endlich wieder lachen können. Vorher hab' ich nur zwangsweise lachen können. Ehrlich war das net." Er habe "wieder a Lebensfreude gekriegt", betonte der 64- Jährige vor Gericht.
Das Kokain habe für seinen Mandanten eine wirklich bedeutende Rolle gespielt, hob Verteidiger Nikolaus Rast hervor: "Ihm ist im Gefängnis die Manneskraft abhanden gekommen. Unter Einwirkung dieser Substanz ist sie zurückgekehrt. Zur Finanzierung der Drogen und damit die Manneskraft wieder da ist, hat er sich auf diese Geschäfte eingelassen."
Darüber hinaus half der Mann einem Bekannten beim Einrichten einer illegalen Cannabis- Plantage, indem er ihn mit Lampen, Generatoren und sonstigen Utensilien belieferte. Im Frühjahr 2011 klickten für ihn dann wieder die Handschellen.
Der Staatsanwalt forderte nun zusätzlich zu einer schuld- und tatangemessenen Verurteilung den Widerruf des Erlassens der lebenslangen Freiheitsstrafe und der offenen zwölf Monate, die aus der bisher letzten Verurteilung resultierten. "Das wären doch amerikanische Verhältnisse! Das Delikt, für das er lebenslang bekommen hat, ist über 40 Jahre her. Dafür hat er bereits gebüßt", ersuchte sein Verteidiger, vom Widerruf Abstand zu nehmen.
Der Senat schickte den 64- Jährigen schließlich nicht bis ans Lebensende zurück ins Gefängnis. Lediglich die offenen zwölf Monate muss er zusätzlich absitzen, da es sich dabei ebenfalls um eine Verurteilung nach dem Suchtmittelgesetz gehandelt hatte. Damit hat der Mann insgesamt fünf Jahre zu verbüßen, sollte das Urteil rechtskräftig werden. Der 64- Jährige erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.