Wie der ORF berichtet, gibt der Mann an, er habe vier Bier getrunken und eine Schachtel Zigaretten bestellt. Diese Sachen wollte er auch bezahlen, doch die Kellnerin soll das Geld für sieben Bier gefordert haben. Der Grazer weigerte sich zu zahlen - und so rief die Frau die Polizei.
Anklagebehörde bleibt keine andere Wahl
Die Grazer Staatsanwaltschaft prüfte den Fall und erhob Anklage. "Offenbar war die Frau als Zeugin glaubwürdig", so der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Arnulf Rumpold. Der Anklagebehörde bleibe in so einem Fall keine andere Wahl, egal wie hoch der Wert der offenen Rechnung sei. Eine Diversion - also eine Einigung ohne Strafverfahren - ist nicht möglich, denn dazu muss der Beschuldigte Einsicht zeigen.
Also wird das Verfahren stattfinden, und es wird sich zeigen, wem der Richter im Bezirksgericht - dorthin ist der Fall weitergeleitet worden - nun eher Glauben schenkt, der Kellnerin oder dem Gast.
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