Das Erkenntnis der Disziplinarkommission, die den Fall aus dienstrechtlicher Sicht geprüft hat, hält fest, dass der Musikwissenschaftler gegen Bestimmungen des Beamtendienstrechtsgesetzes verstoßen habe. Darin wird erläutert, der Beamte habe "in seinem gesamten Verhalten darauf Bedacht zu nehmen, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt". Diese Dienstpflicht sei verletzt worden, meldete die Universität am Mittwoch.
Von der Verhängung einer Strafe - sie hätte auch als Geldbuße ausfallen können oder in einer Entlassung münden können - wurde abgesehen. "Das Disziplinar-Erkenntnis berücksichtigt in besonderer Weise das sensible Verhältnis zwischen Meinungs- und Forschungsfreiheit sowie Äußerungen, die von der formellen Lehrbefugnis von Universitätslehrenden nicht gedeckt sind", hieß es. Mit Vorliegen des Bescheides betrachtet die Universität Graz die Angelegenheit als abgeschlossen.
In Beitrag die Todesstrafe für den Papst gefordert
Der im Web veröffentlichte Beitrag unter dem Titel "Death penalty for global warming deniers?" hatte zu Jahresende 2012 zu Protestnoten aus der ganzen Welt geführt. Der gebürtige Australier und Professor für Musikwissenschaft an der Universität Graz hatte darin die Frage aufgeworfen, ob die Todesstrafe ab einer gewissen Größenordnung der potenziell letal Geschädigten angemessen sei. Primär zielte der Professor auf Leugner des Klimawandels ab, doch wurden auch der Papst und seine Berater angeführt, zumal sie mit ihrer Haltung zur Kontrazeption an Millionen Aids-Toten mit schuldig seien.
Ermittlungen von Staatsanwalt rasch eingestellt
Die Universitätsleitung hatte sich umgehend nach Bekanntwerden der Veröffentlichung distanziert. Der Dekan der Geisteswissenschaftlichen Fakultät, Helmut Konrad, veranlasste die Entfernung des Textes, der durch eine öffentliche Entschuldigung des Autors ersetzt wurde. Die Staatsanwaltschaft Graz prüfte ebenfalls den Fall, erklärte aber bereits zu Jahresende, keine möglichen Tatbestände eines Offizialdeliktes erkennen zu können.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.