Neue Richtlinie

Grazer Med-Uni verbietet Frauen Gesichtsschleier

Österreich
29.09.2010 22:09
Eine klare Richtlinie für Trägerinnen von Gesichtsschleiern hat die Medizinische Universität Graz (MUG) erstellt. Studentinnen dürfen demnach ihren Gesichtsschleier in Vorlesungen tragen, bei Prüfungen, Übungen und Seminaren mit Anwesenheitspflicht sowie bei der patientennahen Ausbildung sei dies jedoch untersagt. Im Vordergrund stehe "keinesfalls eine religiöse Bewertung", sondern pragmatische Gründe in der Abwicklung der Lehre, so Vizerektor Gilbert Reibnegger.

Derzeit gäbe es an der MUG "nur vereinzelt" Studentinnen mit Gesichtsschleier. Konkrete Probleme habe es bisher keine gegeben. Die betroffenen Studentinnen hätten "bisher immer positiv reagiert, wenn sie von ihren Lehrenden angesprochen wurden, den Gesichtsschleier bei Prüfungen oder in Seminaren mit immanentem Prüfungscharakter nicht zu verwenden", schilderte Reibnegger.

"Wollen vernünftige und sachgerechte Regelung"
"Wir wollen eine vernünftige und sachgerechte Regelung, was die Abwicklung der Lehre anbelangt, keinesfalls geht es uns um eine religiöse Bewertung", betonte der Vizerektor. Demnach könne eine Verschleierung des Gesichtes, wenn es um die klare Identifizierung eines Studierenden bei der Prüfungsabnahme gehe, nicht geduldet werden. Auch in jenen Bereichen, wo die Studentinnen mit Patienten arbeiten, sei ein Kontakt "von Angesicht zu Angesicht" unumgänglich.

An anderen steirischen Universitäten wurden bisher keine entsprechenden Regelungen getroffen. An der Technischen Universität Graz, die laut Pressereferat einige Studierende mit Kopfverschleierung zählt, habe man "bisher keine Probleme" und "dementsprechend keine Notwendigkeit" zu einem ähnlichen Schritt gesehen. An der Universität Graz "hat sich das Problem noch nicht gestellt", hieß es.

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