Klaudia Tanner
Der Richter begründete den Schuldspruch mit den glaubwürdigen Aussagen der Opfer. Die leugnenden Aussagen des Psychologen sollen nur Schutzbehauptungen gewesen sein. Der Prozess hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.
Der von zwei ehemaligen Kolleginnen beschuldigte Mann soll diese mehrmals unsittlich berührt und verbal belästigt haben, hieß es im Vorfeld seitens der Staatsanwaltschaft Graz. Der Angeklagte rechtfertigte sich dahin gehend, dass die Frauen freiwillig mit ihm "geschmust" hätten. Die eine soll im Sommer 2013 von dem Beschuldigten belästigt worden sein, die andere Anfang 2013 sowie im September und Oktober 2013.
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