Die Anwendung von Fußfesseln statt Haft könne nur bei U- Häftlingen mit Haftgrund Fluchtgefahr erwogen werden, nicht bei Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr. Im Strafvollzug wäre ein Einsatz von Fußfesseln in der Entlassungsphase möglich.
Elsner wurde - nicht rechtskräftig - zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt, das Urteil fällte ein Schöffensenat unter Vorsitz der damaligen Richterin Bandion- Ortner. Zahlreiche Haftentlassungsanträge des heute 74- Jährigen wurden abgelehnt und mit Fluchtgefahr begründet. Über die lange Dauer von Elsners U- Haft wollte sich Bandion- Ortner nicht äußern. "Jetzt sind andere Richter zuständig", sagte sie.
Angesprochen auf die Möglichkeiten der europäischen Zusammenarbeit in Justizfragen verwies Bandion- Ortner auf den Strafvollzug. Häftlinge könnten die Haft ja auch in ihrer Heimat absitzen. "Wir haben einen höheren Häftlings- Export als -Import, das wird zu einer Entlastung der österreichischen Justiz führen", sagte sie.
Bei einem eventuellen Angebot von gestohlenen Bank- Daten an Österreich müsste genau abgewogen werden, grundsätzlich wäre ein Ankauf einer "Steuer- CD" aber nicht illegal, betonte die Ministerin. Dabei müsste der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. "Finanzvergehen sind kein Kavaliersdelikt", betonte sie.