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Fußfesseln: Elsner ein "möglicher Anwendungsfall"

16.02.2010, 08:24
Fußfesseln: Elsner ein "möglicher Anwendungsfall" (Bild: APA/Barbara Gindl)
Foto: APA/Barbara Gindl
Ex- BAWAG- Chef Helmut Elsner, der seit nunmehr über drei Jahren in U- Haft sitzt, wäre ein "möglicher Anwendungsfall" für den Einsatz der Fußfesseln, deren Einsatz in "den nächsten Wochen" entschieden werden soll. Nach einer grundsätzlichen Entscheidung im Justizministerium müssten noch die technischen Details und die rechtliche Umsetzung geklärt werden, erklärte Justizministeirn Claudia Bandion- Ortner (ÖVP) am Montagabend.

Die Anwendung von Fußfesseln statt Haft könne nur bei U- Häftlingen mit Haftgrund Fluchtgefahr erwogen werden, nicht bei Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr. Im Strafvollzug wäre ein Einsatz von Fußfesseln in der Entlassungsphase möglich.

Schweigen zu Elsners langer U- Haft

Elsner wurde - nicht rechtskräftig - zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt, das Urteil fällte ein Schöffensenat unter Vorsitz der damaligen Richterin Bandion- Ortner. Zahlreiche Haftentlassungsanträge des heute 74- Jährigen wurden abgelehnt und mit Fluchtgefahr begründet. Über die lange Dauer von Elsners U- Haft wollte sich Bandion- Ortner nicht äußern. "Jetzt sind andere Richter zuständig", sagte sie.

Angesprochen auf die Möglichkeiten der europäischen Zusammenarbeit in Justizfragen verwies Bandion- Ortner auf den Strafvollzug. Häftlinge könnten die Haft ja auch in ihrer Heimat absitzen. "Wir haben einen höheren Häftlings- Export als -Import, das wird zu einer Entlastung der österreichischen Justiz führen", sagte sie.

Ankauf einer "Steuer- CD" nicht illegal

Bei einem eventuellen Angebot von gestohlenen Bank- Daten an Österreich müsste genau abgewogen werden, grundsätzlich wäre ein Ankauf einer "Steuer- CD" aber nicht illegal, betonte die Ministerin. Dabei müsste der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. "Finanzvergehen sind kein Kavaliersdelikt", betonte sie.

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