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19.06.2013 - 23:12

Freundin auf Zuggleise gedrückt: Grazer verurteilt

19.06.2012, 13:38
Freundin auf Zuggleise gedrückt: Grazer verurteilt (Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)
Foto: APA/GEORG HOCHMUTH
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Weil er seine damalige Freundin auf Bahngleise drückte und festhielt, hat sich ein junger Grazer am Dienstag vor Gericht verantworten müssen. Er soll die Frau auch am Kopf verletzt und ihr mehrmals gedroht haben, damit sie die Beziehung nicht beendet. Die Frau zeigte ihn schließlich an. Der Grazer wurde, nicht rechtskräftig, zu einem Jahr unbedingter Haft verurteilt.

Der 23- Jährige hat bereits acht Vorstrafen und deswegen auch ein Antiaggressionstraining absolviert. Dieses zeigte aber offenbar keinen Erfolg: "Wie kann denn das so in die Hosen gehen?", wunderte sich Richter Günter Sprinzel angesichts der angeklagten Vorfälle.

"Da bleibst du jetzt, bis der Zug kommt"

Immerhin soll der Beschuldigte seine damalige Lebensgefährtin im April nicht nur mit dem Kopf gegen eine Glasscheibe und gegen ein Waschbecken gestoßen haben, sondern sie auch auf Bahnschienen gedrückt haben, nachdem sie gestolpert war. "Da bleibst du jetzt, bis der Zug kommt", soll er gesagt haben. Dieser kam auch, doch da hatte der Grazer bereits sein Opfer losgelassen, sodass es weglaufen konnte.

Weil die junge Frau nicht mehr sicher sagen konnte, aus welcher Richtung nun tatsächlich der Zug gekommen war, hielt ihr der Verteidiger vor, alles nur erfunden zu haben. Der Angeklagte selbst gab an, an den Vorfall keinerlei Erinnerung mehr zu haben, weil er betrunken war und einen Joint geraucht hatte.

"Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte"

"Ich war psychisch total am Ende, die Gehirnerschütterung hat lange gedauert und ich hatte Kopfweh", schilderte wiederum das Opfer. "Die Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte", versuchte es der Verteidiger erneut und empfahl der jungen Frau "vor der eigenen Türe zu kehren", denn in Wirklichkeit, so der Anwalt, wollte sein Mandant immer wieder die Beziehung beenden, was sie zu verhindern versuchte.

Das ärgerte Staatsanwältin Reingard Wagner, die in ihrem Schlussplädoyer anmerkte: "Es wurde auf schändliche Weise versucht, das Opfer schlechtzumachen." Dem Richter schien die Zeugin glaubwürdig und er verurteilte den Grazer zu einem Jahr unbedingter Haft. "Alles andere wäre bei Ihren Vorstrafen unmöglich", meinte er. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

AG/red
Tags: Urteil
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