Staatsanwalt Andreas Höbl hatte den Angeklagten vorgeworfen, der maroden Fluglinie und Guggenbichler Darlehen in der Höhe von zwei Millionen Euro bzw. 150.000 Euro gewährt und dabei ihre Befugnisse wissentlich missbraucht zu haben. Sowohl die Firma als auch der Detektiv hätten aufgrund fehlender Sicherheiten die Kreditsummen nie erhalten dürfen, so Höbl. Für ihn war Kulterer Bestimmungstäter, Xander der unmittelbare Täter und Ruhdorfer Beitragstäter.
Die Anwälte der Angeklagten forderten hingegen Freisprüche und kritisierten unter anderem die Einseitigkeit des Gutachtens im Fall der Styrian Spirit. Schwere Vorwürfe erhob Kulterers Verteidiger Ferdinand Lanker auch gegen die Kanzlei des Rechtsanwaltes Guido Held als "selbsternannte CSI Hypo". Sie habe auf Zeugen massiven Druck ausgeübt, so Lanker.
Keinen Druck auf Sachbearbeiter ausgeübt
Der Richter betrachtete es wegen diverser Zeugenaussagen als erwiesen, dass keiner der Angeklagten auf die Sachbearbeiter Druck ausgeübt habe, in den zwei Kreditfällen eine positive Entscheidung zu treffen. Diese hätten bei einer negativen Beurteilung der Anträge auch keinerlei dienstrechtlichen Konsequenzen zu fürchten gehabt, so der Richter. Weiters hätten sich die Kreditgeber im Fall der Styrian Spirit auf positive Gutachten von Wirtschaftsprüfern verlassen und beim Fall Guggenbichler auf die Sachkenntnis ihrer Mitarbeiter vertrauen können.
Jenny kritisierte den Staatsanwalt, der Xander als "Bereichsleiter" bezeichnet hatte. Er sei Vorstand einer eigenen AG gewesen, so der Richter. Xander könne ein wissentlicher Missbrauch seiner Befugnis nicht nachgewiesen werden, daher könne in weiterer Folge der ehemalige Prokurist Ruhdorfer auch kein Beitragstäter sein, argumentierte Jenny.
Der Richter begründete seinen Freispruch für Kulterer damit, dass dieser als Vorstandsvorsitzender der Hypo International zum fraglichen Zeitpunkt aktienrechtlich gar nicht in der Lage gewesen sei, auf die Kreditvergaben Einfluss zu nehmen. Die Darlehen waren nämlich von der Hypo Österreich gewährt worden.
Richter: Kulterer erteilte keine Weisungen
Im Laufe des Verfahrens sei Kulterer mehrmals als "Mister Hypo" bezeichnet worden, so Jenny weiter. Doch habe er niemals eine Weisung erteilt und sei auch gegenüber dem Land nicht willfährig gewesen. Das zeigten die Auseinandersetzungen mit dem damaligen Landeshauptmann Jörg Haider, argumentierte der Richter. Unabhängig davon, von welcher Seite Kreditwünsche an ihn herangetragen worden seien, habe Kulterer nie Einfluss auf eine Entscheidung genommen, erläuterte Jenny. Daher könne den drei Angeklagten bei der Vergabe der Kredite keine Schuld angelastet werden.
Das Verfahren war der erste Hypo-Prozess seit der Notverstaatlichung der Bank im Dezember 2009, weitere sind angekündigt. Kulterer wird in Kürze wegen falscher Zeugenaussage vor dem Kärntner Hypo-Untersuchungsausschuss erneut vor dem Richter stehen. Dieses Verfahren war von Richter Jenny aus dem laufenden Prozess ausgeschieden worden.
Kulterers Anwalt bezeichnete das Urteil in einer ersten Reaktion als "Sieg der Gerechtigkeit". Die Rechtsstaatlichkeit des Justizsystem sei damit wieder hergestellt, so Lanker.
Freispruch könnte Staat teuer kommen
Der Freispruch für Kulterer, der wochenlang in U-Haft gesessen ist, könnte den österreichischen Staat nun aber teuer kommen, wie die "Kärntner Krone" in ihrer Dienstag-Ausgabe berichtete. Denn Kulterer, der am 13. August in der Tiefgarage seiner Kreuzbergl-Wohnung verhaftet wurde, hat nun möglichweise Anspruch auf Haftentschädigung. Diese fällt mit rund 100 Euro pro Tag zwar nicht gerade üppig aus, dazu kommen aber noch mögliche wirtschaftliche Einbußen und Verdienstentgang. So verlor der Banker durch die Festnahme etwa seinen gut dotierten Platz in der Flick-Stiftung.
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