Tierschützer-Prozess

Freispruch im ersten Verfahren der Neuauflage

Österreich
13.05.2014 11:29
Das erste von drei Verfahren in der teilweisen Neuauflage des Tierschützer-Prozesses hat am Dienstag nach nur etwa 90-minütiger Verhandlung mit einem nicht rechtskräftigen Freispruch geendet. Für das Gericht liege kein strafrechtlich zu verurteilender Vorwurf vor, begründete Einzelrichter Erich Csarmann.

Der wegen schwerer Sachbeschädigung und Tierquälerei angeklagte ehemalige Kampagnenleiter von Vier Pfoten, Jürgen Faulmann (44, Bild oben), nahm das Urteil an. Er hatte sich zuvor nicht schuldig bekannt. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig - und das "Spielchen" könnte sich daher fortsetzen, mutmaßte der Angeklagte noch im Gerichtssaal.

Faulmann war zur Last gelegt worden, im März 2008 in Bad Fischau-Brunn im Bezirk Wiener Neustadt einen Schweinestall aufgebrochen zu haben. Dadurch seien etwa 400 Tiere in "Stress und Panik" versetzt worden und einige verendet.

Die teilweise Neuauflage des Tierschützer-Verfahrens ging unter regem Interesse von Medien und Zuhörern über die Bühne. Unter Letzteren befand sich auch Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), der wie die übrigen Beschuldigten rechtskräftig vom Vorwurf der kriminellen Vereinigung freigesprochen worden war.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele