Anklage zu dünn

Freispruch im Zweifel für Walter Meischberger

Österreich
20.04.2016 13:18

Der wegen einer angeblichen Scheinrechnung über 600.000 Euro angeklagte Ex-FPÖ-Spitzenpolitiker Walter Meischberger ist am Mittwoch am Wiener Straflandesgericht im Zweifel freigesprochen worden. Auch zwei mitangeklagte Manager der Immobilienfirma UBM kamen mit Freisprüchen davon.

Meischberger war vorgeworfen worden, ohne Leistung 600.000 Euro von der UBM erhalten zu haben und dafür eine Scheinrechnung über eine Maklertätigkeit in München in einem "Lügenkonstrukt" versteckt zu haben. Die Vermittlung eines Holiday-Inn-Hotels in München habe nicht durch Meischberger stattgefunden, so die Staatsanwaltschaft. Demnach habe keiner der Zeugen Meischberger mit dem Deal in Verbindung gebracht und der Angeklagte habe laufend seine Aussagen adaptiert.

Meischberger habe zudem nicht sagen können, wer ihm den 600.000-Euro-Tipp gegeben hat und habe dazu auch keine schriftlichen Aufzeichnungen. Der Vertrag über die Maklerleistung sei nachdatiert worden.

Tipp "in irgendeiner Form aufgeschnappt"
Die Verteidigung von Meischberger betonte, dass der Angeklagte den Tipp über den Hotelkauf "in irgendeiner Form aufgeschnappt" habe und dass dieser Tipp sehr wohl von einem befreundeten Hotelmanager kommen konnte, obwohl der Manager das im Strafverfahren als Zeuge bestritt.

Die Verteidigung warf der Staatsanwaltschaft vor, dass sich die drei Angeklagten im laufenden Verfahren "freibeweisen" mussten. Dass sich mehrere Zeugen nicht daran erinnern konnten, Meischberger bei der Maklertätigkeit für das Münchner Holiday Inn jemals angetroffen zu haben, relativierte die Verteidigung. Meischberger habe eben viel im Hintergrund gearbeitet.

"Puzzle erweckt ausreichende Zweifel"
Der Schöffensenat entschied, alle drei Angeklagten freizusprechen. Es gebe zwar Ungereimtheiten, aber die Anklage sei - sinngemäß - zu dünn gewesen, so Richter Michael Tolstiuk. "Das Puzzle erweckt ausreichende Zweifel", auch an der Anklage, so der Vorsitzende.

Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, womit das Urteil vorerst noch nicht rechtskräftig ist.

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