Antritt mit 60

Frauenpension: Die fünf größten Ungerechtigkeiten

Wirtschaft
06.09.2013 16:58
Offenbar aus Angst vor den Wählerinnen hat die Politik den jüngsten Vorstoß der ÖVP zur Erhöhung des Frauenpensionsalters von 60 auf 65 Jahre vorerst noch schubladisiert. Doch das Problem ist nur aufgeschoben. Zwar wurde 1992 beschlossen, dass das gesetzliche Frauenpensionsalter ab 2024 jährlich um sechs Monate angehoben wird. Für viele Experten ist die insgesamt 40-jährige Übergangsfrist allerdings viel zu lang.

"Eine Angleichung schon ab 2020 und dann in größeren Schritten von acht oder zehn Monaten pro Jahr wäre nach dem Vertrauensschutz zumutbar", sagt etwa Franz Marhold, Professor an der Wiener Wirtschaftsuniversität. Denn die derzeitige Regelung birgt einige grobe Ungerechtigkeiten - mit Nachteilen auch für die Frauen:

  • Rentenhöhe: Frauen verdienen in Vollzeit im Schnitt 18 Prozent weniger als Männer. In der Pension springt diese Differenz aber auf bis zu 110 Prozent (siehe Grafik 1). Ein Grund: Gerade die letzten Berufsjahre sind meist besser bezahlt. Wer früher geht, verliert daher überproportional. "Bis 65 statt bis 60 arbeiten bringt etwa 9,5 Prozent mehr Pension", sagt Marhold.
  • Weniger Jobchancen: Betriebe geben Frauen ab 50 oft weniger Chancen "bei Beförderungen, Weiterbildungen oder überhaupt Jobs, weil sie ohnehin bald in Pension gehen", so Marhold. Dieses Argument fiele bei späterem Pensionsalter weg. Allerdings müsste die Wirtschaft durch Anreize bzw. Malusregelungen generell mehr Ältere beschäftigen. Für den Arbeitsmarkt rechnet AMS-Chef Johannes Kopf, dass sogar eine sofortige Angleichung zwar 30.000 ältere Frauen arbeitslos machen, aber bis zu 62.000 zusätzlich beschäftigen würde. Unterm Strich würde der Budgetzuschuss ins Rentensystem (im ASVG heuer zehn Milliarden Euro) daher sinken.
  • Vergleich: Ungleich ist, dass Beamtinnen seit Langem bis 65 arbeiten müssen, offenbar ohne Unzumutbarkeit. Auch international gibt es nur noch in wenigen Ländern kein gleiches Pensionsalter (Grafik 2).
  • Zuverdienst: Ein 63-jähriger Rentner verliert seine Pension, wenn er über 386,80 Euro monatlich dazuverdient. Eine gleichaltrige Frau kann unbegrenzt dazuverdienen. Marhold: "Männer sind damit auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert. Europarechtlich ist das heikel und extrem unbefriedigend."
  • Zu-/Abschläge: Geht ein Mann mit 63 in Korridorpension, muss er 10,2 Prozent Abschlag hinnehmen. Eine gleichaltrige Frau erhielte hingegen 12,6 Prozent Zuschlag. Dieser Unterschied sei auch durch sonstige Benachteiligungen nicht mehr gerechtfertigt, sagt der WU-Professor.
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