Ungünstige Prognose

Frau von Polizist angeschossen: Einweisung geplant

Österreich
03.09.2012 13:24
Jene 37-jährige Frau, die am 7. März in ihrer Wohnung in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus mit zwei Messern auf Polizisten losgegangen war und von einem der Beamten mit neun Schüssen niedergestreckt wurde, steht am 12. September vor Gericht. Ein Schöffensenat muss dann entscheiden, ob einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung der 37-Jährigen in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher stattgegeben wird.

Einem psychiatrischen Gutachten zufolge soll die Frau an einer ausgeprägten Angstpsychose mit paranoiden Zügen leiden. Die Sachverständige geht davon aus, dass sie unter dem Einfluss ihrer Krankheit neuerlich Handlungen setzen wird, die ihr - wäre sie zurechnungsfähig - als Straftaten mit schweren Folgen anzulasten wären.

Infolge dieser ungünstigen Zukunftsprognose wird die Anklagebehörde daher die Einweisung der zurechnungsunfähigen und damit nicht schuldfähigen Frau in eine geschlossene Anstalt beantragen, die - sollte das Gericht dem Antrag zustimmen - zeitlich unbefristet ausgesprochen werden würde.

Angeschossene weiterhin in stationärer Behandlung
Offen ist allerdings, ob die auf mehrere Stunden anberaumte Verhandlung überhaupt wie vom Gericht geplant stattfinden kann. Denn die 37-Jährige, die von Schüssen in Oberkörper, Arme und Beine getroffen worden war, befindet sich aufgrund der erlittenen Verletzung noch immer in stationärer Behandlung. Sie musste mehrmals operiert werden, längeres Sitzen soll ihr schwerfallen.

"Die Justizanstalt wird sie bringen. Wir werden einen Weg finden. Mit der Beschuldigteneinvernahme werden wir schnell fertig sein. Notfalls kann man ja mehrere Pausen machen", zeigte sich Richter Thomas Kreuter am Montag zuversichtlich, die Verhandlung über die Bühne zu bringen. Nach ihrer Befragung könne die Betroffene das weitere Verfahren eventuell auch im Liegen verfolgen.

Schüsse auf tobende Angreiferin aus Notwehr?
Die Frau hatte am 7. März die Feuerwehr angerufen und gemeldet, dass es in ihrer Wohnung brenne. Als die Florianijünger an der genannten Adresse eintrafen, nahmen sie keinen Brand, aber laute Rufe einer Frau wahr, die sich offenbar verbarrikadiert hatte. Die Feuerwehr verständigte die Polizei.

Die Polizisten drangen in die Wohnung ein, die die 37-Jährige zum Löschen des vermeintlichen Feuers unter Wasser gesetzt hatte, indem sie sämtliche Wasserhähne aufgedreht hatte. Als zwei Polizisten ins Badezimmer gingen, sprang die Frau mit zwei Messern in der Hand aus der Duschkabine und attackierte einen Beamten, dem sie leichte Schnittverletzungen zufügte, ehe der zweite Polizist die Angreiferin niederschoss.

Die Ermittlungen gegen den Schützen sind derweil aber noch nicht abgeschlossen. Für Astrid Wagner, die Anwältin des Schützen, lag eine Notwehrsituation und ein damit gerechtfertigter Waffengebrauch vor, weshalb sie hofft, dass das Verfahren gegen ihren Mandanten am Ende eingestellt werde.

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