Gutachten fertig

Fall Leonie: Kein Beweis für tödliche Verbrühungen

Österreich
26.01.2015 13:07
Im Fall Leonie - die Zweijährige war Ende Oktober 2014 mit schweren Brandwunden am Rücken ins Wiener SMZ Ost eingeliefert worden, wo sie nach zwei Wochen intensivmedizinischer Behandlung starb - liegt nun das gerichtsmedizinische Gutachten vor. Ein unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen den erlittenen Verbrühungen und dem Ableben des Mädchens ist demnach "nicht erweisbar".

Gegenüber dem 26-jährigen Vater von Leonie steht der Vorwurf im Raum, das Kleinkind im Zuge einer erzieherischen Maßnahme mit heißem Wasser abgeduscht zu haben. Nun befasste sich Gerichtsmediziner Wolfgang Denk eingehend mit dem Schicksal des Mädchens. Dem Gutachten zufolge waren die Verletzungen, die Leonie davontrug, ihrer allgemeinen Art nach nicht lebensbedrohlich.

Allerdings, so Denk in der Expertise, sei "nicht auszuschließen", dass die Kleine an den Folgen einer medikamenteninduzierten Schädigung der Leber starb.

"Kein Behandlungsfehler bei Medikation"
Leonie war nach ihrer Einlieferung ins Spital mit einer ganzen Reihe von gängigen Schmerzmitteln - darunter Paracetamol - und Opiaten behandelt worden, die sich nachhaltig auf die infolge der erlittenen Verbrühungen bereits angegriffenen Organe ausgewirkt haben dürften. Der Gerichtsmediziner betont in seiner Expertise aber, dass in Bezug auf die Medikation kein Behandlungsfehler vorlag.

Die Ärzte im SMZ Ost hätten ihr Möglichstes unternommen, um das Leben der Zweijährigen zu retten, so der medizinische Sachverständige. Eine mögliche Medikamentenunverträglichkeit bzw. die Folgen für die vorgeschädigte Leber wären zum Behandlungszeitpunkt für sie nicht absehbar gewesen.

Kurz abgeduscht, nicht untergetaucht
Zugleich geht der Gutachter davon aus, dass das Mädchen kurz mit heißem Wasser abgeduscht und nicht - wie zunächst im Raum stand - länger ins Wasser getaucht wurde. Der Wiener Strafverteidiger Roland Friis, der den Vater der Kleinen vertritt, sieht damit seinen Mandanten entlastet. "Das Ganze ist eine tragische Geschichte", so Friis am Montag.

Defekter Boiler lieferte 72 Grad heißes Wasser
Vor wenigen Wochen hatte ein anderes Gutachten ergeben, dass der Warmwasserboiler in der Wohnung in Wien-Floridsdorf, in der Leonie aufwuchs, defekt war. Die Temperatur ließ sich nicht verstellen, der Boiler habe das Wasser immer auf 72 Grad erhitzt, ergab die im Auftrag der Justiz vorgenommene Untersuchung.

In welche Richtung die Staatsanwaltschaft, die gegen Leonies Vater ermittelt, auf Basis dieser Gutachten vorgehen wird, wird sich in den kommenden Wochen entscheiden. Der 26-Jährige befindet sich auf freiem Fuß, hat sich aber an ein Betretungsverbot zu halten. Die beiden Geschwister Leonies leben weiter bei der Mutter.

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