Dem Mann wird vorgeworfen die 21-Jährige, die er erst wenige Wochen vorher kennengelernt hatte, in der Nacht auf den 14. September 2013 in seiner Wohnung aus Wut wegen vermeintlicher Untreue am Hals gepackt und bis zu Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Außerdem habe er, wie Hansjörg Mayr, Sprecher der Staatsanwaltschaft, am Dienstag mitteilte, seinem bewusstlosen Opfer eine Körperlotion eingeflößt, woran sie schließlich erstickt sei.
Der Beschuldigte habe danach die Leiche in den Inn geworfen. Die 21-Jährige blieb zunächst verschwunden und wurde bei einer groß angelegten Suchaktion am 6. Oktober aus dem Inn geborgen. Der 24-Jährige wurde dann am 26. Oktober wegen Mordverdachts festgenommen worden.
Zurechnungsfähig, trotz Persönlichkeitsstörung
Ein psychiatrisches Sachverständigengutachten attestiere dem Beschuldigten laut Mayr zum Tatzeitpunkt die volle Zurechnungsfähigkeit. Bei ihm liege aber eine ausgeprägte Persönlichkeitsstörung mit neurotisch-narzisstischen Zügen vor, weshalb eine hohe Wahrscheinlichkeit weiterer Aggressionstaten bestehe, hieß es.
Neben einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe drohe dem Angeklagten daher auch eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Ein Termin für die Verhandlung vor dem Geschworenengericht wurde noch nicht anberaumt.
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