Prozess in OÖ

Facebook-Foto entlarvt Pflegerin (48) als Diebin

Österreich
02.02.2016 15:51

Weil sie als 24-Stunden-Betreuerin einen dementen, hilflosen Patienten zumindest eine Nacht allein gelassen und überdies aus dessen Haus im Waldviertel Gold und Schmuck im Wert von mehr als 30.000 Euro gestohlen hatte, ist eine 48-jährige Rumänin am Dienstag am Landesgericht Krems zu 24 Monaten Freiheitsstrafe, davon acht Monate unbedingt, verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Frau war wegen Quälens und Vernachlässigens einer wehrlosen Person sowie schweren gewerbsmäßigen Diebstahls angeklagt. Demnach hatte sie den auf den Rollstuhl angewiesenen Mann am frühen Abend des 3. Oktober 2015 verlassen, obwohl sie wusste, dass eine Ersatzpflegerin frühestens nach zwei Tagen einspringen könnte. Dadurch sei der Patient nicht mit Nahrung, Getränken, Windeln und medizinischer Betreuung versorgt gewesen.

Der aufgrund seiner Krankheit hilflose Mann sei mehr oder weniger zufällig am nächsten Morgen von einem Bekannten gefunden worden, sagte die Staatsanwältin. Überdies soll die Angeklagte in dem Haus unter anderem eine versperrte Schatulle geöffnet und Goldbarren, -dukaten und diverse Schmuckstücke im Wert von rund 31.000 Euro entwendet haben. Die Rumänin beteuerte unter Tränen, nichts gestohlen und zudem ihre Agentur über die Abreise verständigt zu haben.

"Ich habe ihn sehr gut betreut"
Der Verteidiger hielt den Vorwürfen entgegen, dass die 48-Jährige in ihrer Heimat mit einem familiären Unglücksfall konfrontiert gewesen sei und nach Hause wollte, weil ihr Mann mit Selbstmord gedroht habe. Nach der Versorgung ihres Schützlings habe sie daher einen Zettel an der Eingangstür hinterlassen, im Wissen, dass sowohl ein Bekannter als auch eine Caritas-Mitarbeiterin täglich vorbeikamen. Für die angeklagten Diebstähle gebe es keinerlei Beweise. Der Anwalt verwies darauf, dass die - mittlerweile verstorbene - Frau des Patienten damals im Spital war und in dem Haus mehrere Leute "ein und aus gingen".

Die Angeklagte räumte ein, nach Hause gefahren zu sein. Als Zeitpunkt nannte sie 4 Uhr, als ihr Patient längst im Bett gewesen sei. Sie habe ihre Absicht telefonisch sowohl ihrer Agentur als auch einer Nachbarin mitgeteilt, sagte sie. Gegenüber der Polizei hatte sie ausgesagt, der demente Patient habe sie geschlagen und an den Haaren gerissen. "Ich habe ihn sehr gut betreut", entgegnete sie am Dienstag.

Per Facebook-Foto entlarvt
Die Staatsanwältin verwies in ihrem Schlussvortrag auf die zahlreichen Widersprüche in der Aussage der Angeklagten, die gleich mehrere Gründe für ihre überstürzte Abreise angab - von Schlägen seitens des Patienten über Angst vor einem Bekannten bis zu Selbstmorddrohung und Scheidungsabsicht ihres Mannes reichte die Palette. Auf Fotos, die die Tochter der 48-Jährigen auf Facebook gestellt hatte, habe die zweite Betreuerin eindeutig Schmuckstücke aus dem Besitz der - mittlerweile verstorbenen - Frau des Patienten erkannt.

Mildernd sei kein Umstand gewesen, so Richterin Gudrun Hagen. Die Angeklagte habe wenig Glaubwürdiges ausgesagt, vielmehr alle anderen - von Bekannten und Nachbarn bis zur Sachwalterin - "angepatzt" und das Vertrauensverhältnis ihrer Stellung ausgenutzt. Wie lange der auf den Rollstuhl angewiesene Mann tatsächlich alleingelassen worden war, ließ sich nicht exakt eruieren. Von der Vermittlungsagentur für Betreuungspersonal sagte ein Zeuge aus, dass die 48-Jährige an jenem Abend angerufen und ihre Abreise angekündigt hätte - worauf sie angewiesen worden sei, erst dann zu fahren, wenn die Ersatzbetreuerin eingetroffen sei.

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