Verfassungsexperte Heinz Mayer sieht eine Abschaffung im nächsten Jahr verfassungsrechtlich unproblematisch. Die Debatte um die Langzeitversichertenpension war durch die Forderung von Finanzminister Josef Pröll nach einem früheren Auslaufen neu hochgekocht.
Die Hacklerregelung sollte ursprünglich dazu dienen, dass Personen mit einem besonders harten Arbeitsleben früher und mit besseren Konditionen in den Ruhestand treten können. Pröll will diese Form der Pension mit Verweis auf hohe Mehrkosten früher als zum ursprünglich vorgesehen Zeitpunkt 2013 auslaufen lassen. Nicht nur vom Koalitionspartner SPÖ kam hierfür eine Absage, auch die ÖVP-Arbeitnehmervertreter ÖAAB und Fraktion Christlicher Gewerkschafter sprachen sich gegen ein vorzeitiges Ende aus. Ein abruptes Ende der Hacklerpensionen wäre verfassungsrechtlich problematisch, erklärte etwa der FCG-Vorsitzende Norbert Schnedl.
Ist die Hacklerregelung ein "wohlerworbenes Recht"?
Öhlinger unterstützte diesen Einwand: "Ein abruptes Ende ginge nicht, wenn zum Beispiel der Nationalrat morgen das Ende per 1. Jänner 2010 beschließt." Er verwies hier auf den Vertrauensschutz: "Plötzliche und massive Eingriffe in wohlerworbene Rechte sind nicht zulässig." Ein Versprechen der Regierung, bis 2013 nichts zu ändern, sei aber sicher nicht bindend. Änderungen vor diesem Jahr sind laut dem Experten mittels Übergangsregelungen beispielsweise ab 2011 möglich. Diese könnten etwa eine Reduzierung der Leistung oder eine Erhöhung des Antrittsalters vorsehen. Auch könnten Abstriche, die für "Hackler" momentan noch nicht gelten, stufenweise eingeführt werden. "Das würde dann nicht den Vertrauensschutz betreffen", erklärte Öhlinger.
Mayer sieht dies etwas anders und ortet keine verfassungsrechtlichen Probleme, sollte die Regelung etwa bereits im Laufe des nächsten Jahres komplett abgeschafft werden. "Der Vertrauensschutz würde hier nicht gelten", so der Experte, denn niemand könne darauf vertrauen, dass er zu einem bestimmten Zeitpunkt in Pension gehen kann. Nur bei einer sehr kurzfristigen Änderung hält er Übergangsbestimmungen für notwendig.
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