Düstere Prognose

Estibaliz C.: Rückfall zu über 33 Prozent wahrscheinlich

Österreich
14.09.2012 13:34
Wie gefährlich die mutmaßliche Doppelmörderin Estibaliz C. in den Augen der psychiatrischen Sachverständigen Adelheid Kastner ist, zeigt ein Teil des Gutachtens, der bisher nicht öffentlich bekannt war. Demnach liegt die Wahrscheinlichkeit, dass die ehemalige Eissalon-Betreiberin im Fall ihrer Entlassung wieder einschlägig straffällig wird, bei über einem Drittel. Die übliche Rückfall-Quote bei Mördern liegt deutlich im einstelligen Prozentbereich.

Im Hinblick darauf hatte Kastner in ihrer Expertise im Fall einer Verurteilung von Estibaliz C. zusätzlich die zeitlich unbefristete Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher empfohlen.

"Kombinierte Persönlichkeitsstörung"
Die Psychiaterin bescheinigt der 34-Jährigen eine "kombinierte Persönlichkeitsstörung mit abhängigen, narzisstischen, histrionischen und disozialen Komponenten" und "massive Defizite, was die Fähigkeit zum emotionalen Einfühlen in andere betrifft".

Kastner geht in ihrem Gutachten zudem davon aus, dass Estibaliz C. auch künftig "Tötungsdelikte an Beziehungspartnern" zuzutrauen sind, "die den an sie gestellten Anforderungen nach emotionaler Befriedigung und weitreichender emotionaler Versorgung nicht bzw. zunehmend nicht entsprechen, die sich aber weigern, den Weg frei zu machen für potenziell ergiebigere andere".

Mordprozess startet am 19. November
Seit Anfang September liegt nun die Anklageschrift gegen Estibaliz C. vor, die im April 2008 ihren Ex-Mann Holger H. und im November 2010 ihren Lebensgefährten Manfred H. getötet, zerstückelt und die Leichenteile im Keller des Eissalons "Schleckeria" im Wiener Bezirk Meidling einbetoniert haben soll.

Mittlerweile wurden auch die Verhandlungstermine fixiert: Der aufsehenerregende Mordprozess startet am 19. November am Wiener Straflandesgericht. Richterin Susanne Lehr hat im Großen Schwurgerichtssaal drei Verhandlungstage vorgesehen, wobei der erste ausschließlich für die Einvernahme der Angeklagten reserviert ist. Zahlreiche Zeugen und Sachverständige werden am 20. November erwartet. Das Urteil sollte laut derzeitigem Prozessfahrplan am 21. November fallen.

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