Prozess in Linz

Elf Jahre Haft für Mordversuch an Ex-Frau

Österreich
06.03.2015 19:55
Ein 45-jähriger Oberösterreicher ist am Freitag im Landesgericht Linz zu elf Jahren Haft verurteilt worden, weil er versucht haben soll, seine Ex-Frau umzubringen. Vom Vorwurf, er habe auch die drei gemeinsamen Kinder im Alter von zehn, 13 und 18 Jahren töten und die Wohnung anzünden wollen, wurde er freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Laut Staatsanwaltschaft hat der Mann im Juli in die Wohnung seiner Ex-Frau in Pasching eingebrochen, wollte sie und die Kinder betäuben, mit einem Messer töten und Feuer legen. Sein Plan sei gewesen, es so aussehen zu lassen, als ob der älteste Sohn die Tat begangen und sich anschließend selbst umgebracht habe, schilderte Staatsanwältin Elisabeth Stellnberger. Motiv sollen 32.000 Euro Alimente-Rückstände gewesen sein.

Messer und Benzin "zufällig" dabeigehabt
Die Ausführung der Tat scheiterte aber an der Gegenwehr der Frau, die den Angreifer in die Flucht schlug. Die Version der Anklage basiert auch auf einem Geständnis, das der Angeklagte bei der Polizei abgelegt hat. Vor Gericht sagte er aber plötzlich, er habe diesen Plan nur geträumt und wollte seiner Familie nie etwas antun, sondern nur seine Kinder sehen. Ein Messer und eine Flasche mit Benzin habe er "zufällig" dabeigehabt, ein Fläschchen Aceton, um notfalls seine Ex-Frau am Schreien zu hindern. Er wollte keinesfalls erkannt werden, deshalb trug er eine Strumpfmaske.

Die Ex-Frau des Angeklagten berichtete, dass er nicht nur durch die Alimente, sondern auch durch seinen Lebenswandel Schulden angehäuft habe, obwohl er gut verdiente. Nachdem er sie 2009 völlig unerwartet verlassen hatte, habe er jeden Kontakt zu den Kindern abgebrochen. Seit der Tatnacht leiden sie und die Kinder unter Schlafstörungen, Angstzuständen und psychischen Problemen. "Es vergeht kein Tag, an dem wir nicht daran erinnert werden, welche Folgen das für uns noch immer hat."

Geschworene sahen keinen freiwilligen Rücktritt
Die Geschworenen waren nicht der Ansicht, dass der Angeklagte von seiner Tat freiwillig Abstand genommen hat, wie er selbst behauptet hatte. Das Gericht wertete als mildernd, dass es beim Versuch geblieben war und, dass der Mann vor der Polizei ein Geständnis abgelegt hat, auch wenn er in der Verhandlung wieder etwas anderes sagte. Erschwerend wurde das Motiv - Alimente-Schulden - gesehen. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Die Verteidigung erbat Bedenkzeit.

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