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20.06.2013 - 04:39

Einlass wegen Herkunft verboten: Disco muss zahlen

16.03.2010, 14:49
Einlass wegen Herkunft verboten: Disco muss zahlen (Bild: © 2010 Photos.com, a division of Getty Images)
Foto: © 2010 Photos.com, a division of Getty Images
Wegen seines "fremden Erscheinungsbildes" ist einem 18- Jährigen im Jahr 2008 der Eintritt in eine Disco in St. Pölten verwehrt worden - nun muss das Lokal eine Schadenersatzzahlung leisten. Den Einlass ausschließlich aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit zu untersagen, sei ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz, heißt es im Urteil des Bezirksgerichts. Der - nun rechtskräftige - Entscheid ist der erste dieser Art in Österreich.

Das Lokal muss dem jungen Mann 1.440 Euro immaterielle Entschädigung zahlen. Nach Angaben des Klagsverbandes ist dieses Urteil das erste in Österreich, bei dem verweigerter Zutritt wegen des "fremden Erscheinungsbildes" als Diskriminierung der ethnischen Zugehörigkeit eingestuft wurde.

18- Jährigem zwei Mal Zutritt verweigert

Der damals 18- jährige Österreicher, dessen Eltern aus Ägypten stammen, wollte Ende 2008 an zwei verschiedenen Tagen mit Freunden die Disco besuchen. Beim ersten Versuch sei ihm der Einlass mit der Begründung "nur Stammkunden" und unter Berufung auf Anweisungen des Chefs verweigert worden, so der Klagsverband in einer Aussendung.

Eine Woche später sei dem Burschen der Zutritt nach Begutachtung seines Führerscheins mit den Worten "heute nicht" verwehrt worden. Seine Freunde und andere Personen sollen hingegen jedes Mal problemlos eingelassen worden sein.

Discos haften für ihre Türsteher

Der 18- Jährige wendete sich daraufhin an die Anti- Rassismus- Initiative ZARA. Diese schaltete den Klagsverband ein, rechtliche Schritte wurden eingeleitet. Die nun rechtskräftige Entscheidung des Gerichts von Anfang Februar zeige, dass Diskriminierung beim Zugang zu Freizeiteinrichtungen "kein Kavaliersdelikt" sei, so der Klagsverband. Erfreulich sei - zumindest in diesem Fall - auch die Klarstellung des St. Pöltener Gerichtes, dass Lokale für Security- Dienste und Türsteher haften, egal ob diese angestellt, freiberuflich oder über Sicherheitsfirmen angemietet seien.

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