29 Millionen jährlich

Einigung bei Parteienförderung erzielt

Österreich
25.06.2012 17:14
Das Transparenzpaket ist nun endgültig unter Dach und Fach: SPÖ und ÖVP haben sich am Montag auf die künftige Höhe der öffentlichen Parteienförderung geeinigt. Diese soll demnach 4,60 Euro pro Wahlberechtigtem ausmachen, was auf eine Verdoppelung der jährlichen Subventionen auf 29,1 Millionen Euro hinausläuft. Im Gegenzug wird die Wahlkampfkostenrückerstattung gestrichen. Überraschend haben die Koalitionsparteien mit den Grünen außerdem noch Nachschärfungen bei den Offenlegungspflichten für Parteien vereinbart.

Rechtzeitig vor dem Verfassungsausschuss am Dienstag hat die Regierung die letzten Details beim Transparenzpaket geklärt. Dabei sticht vor allem die Höhe der Parteienförderung des Bundes hervor, die mit 4,60 Euro pro Wahlberechtigtem deutlich über der geplanten Untergrenze von 3,10 Euro liegt.

In absoluten Zahlen läuft das nahezu auf eine Verdoppelung hinaus: Nach aktueller Rechtslage sollten für 2012 rund 15,3 Millionen Euro an Parteienförderung ausgeschüttet werden. Künftig werden es 29,1 Millionen Euro jährlich sein, die regelmäßig an die Inflation angepasst werden.

Rückerstattung gestrichen
Im Gegenzug wird zwar die Wahlkampfkostenrückerstattung nach Nationalratswahlen (zuletzt 14 Millionen Euro) gestrichen. Diese wird allerdings nur in Wahljahren ausgeschüttet und durch die Anhebung der Parteienförderung daher deutlich überkompensiert. Unklar ist vorerst noch, welche Auswirkungen die Neuregelung der Wahlkampfkostenrückerstattung nach EU-Wahlen haben wird. Hier werden den Parteien künftig nämlich nur noch die tatsächlichen Wahlkampfkosten abgegolten, was für einige Parteien ebenfalls auf Einnahmenverluste hinauslaufen könnte.

Die neuen Regeln für die Parteienfinanzierung des Bundes sollen mit 1. Juli in Kraft treten und werden von SPÖ und ÖVP im Alleingang beschlossen. Die Grünen hatten auf die Herausnahme dieses Punktes aus dem Transparenzpaket gedrängt, weil sie die Anhebung (ebenso wie FPÖ und BZÖ) nicht mittragen wollten. Chefverhandler Werner Kogler lehnte die Anhebung als "inakzeptabel" ab. Die Verfassungsbestimmung mit den Ober- und Untergrenzen ("Korridor") für die staatliche Parteienfinanzierung (3,10 bis elf Euro) wollen die Grünen dennoch mittragen.

Neue Transparenzregeln ab 1. Juli
Ebenfalls mit 1. Juli gelten sollen auch die bereits weitgehend bekannten neuen Transparenzregeln für die Parteien. Demnach müssen Spenden und Inserate über 3.500 Euro sowie Sponsoring-Beiträge über 12.000 Euro jährlich unter Angabe des "Absenders" offengelegt werden. Ebenso Umsätze von Parteifirmen mit dem Staat.

Bei Spenden und Sponsoring sollen nun überraschend nicht nur Zuwendungen an Bundes- und Landesparteien, sondern auch Bezirksparteien einberechnet werden. Gänzlich verboten werden Parteispenden öffentlicher Firmen (ab 25 Prozent Staatsanteil), anonyme Spenden über 1.000 Euro sowie Auslands- und Barspenden über 2.500 Euro. Diese Regeln gelten auch für Präsidentschaftswahlen, ebenso wie die geplante Begrenzung der Wahlkampfkosten mit jeweils sieben Millionen Euro.

Verschärft werden auch die sonstigen Rechenschaftspflichten der Parteien. Erstmals veröffentlicht werden die Spendenlisten mit den neu gestalteten Rechenschaftsberichten bis spätestens 30. September 2013. Die Länder müssen die neuen Regeln nachvollziehen (oder verschärfen) und haben dafür bis Ende 2012 Zeit.

FPÖ und BZÖ: Anhebung "gierig und unverfroren"
FPÖ und BZÖ werden weder den Transparenzregeln noch der höheren Parteienförderung zustimmen. BZÖ-Vizeklubchef Stefan Petzner bezeichnete die Anhebung der Parteienfinanzierung als "gierig und unverfroren". Ähnlich FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl, der von einem "Schlag ins Gesicht des Steuerzahlers" sprach. Mitverantwortlich an der Anhebung sind sowohl für Petzner als auch für Kickl die Grünen mit ihrer Zustimmung zum neuen Parteiengesetz: "Die Grünen haben SPÖ und ÖVP damit einen Freifahrtsschein ausgestellt."

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