Fahndung nach Täter

Ehepaar bei Werbefahrt um 8.000 Euro betrogen

Österreich
25.01.2015 14:00
Die Salzburger Polizei hat einen 46-jährigen Deutschen ausgeforscht, der im Sommer 2014 bei einer Werbefahrt ein Ehepaar aus dem Tennengau um mehrere Tausend Euro betrogen haben soll. Im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Verdächtige in Deutschland mehrfach vorbestraft ist und wegen gewerbsmäßigen Betrugs gesucht wird. Nach dem Mann wird gefahndet.

Wie die Polizei berichtete, hatte das betagte Ehepaar - 77 und 75 Jahre alt - im August an einer Kaffeefahrt teilgenommen. Der Mann und die Frau wurden mit anderen Mitreisenden mit einem Kleinbus abgeholt und in ein Gasthaus nach Bayern gebracht. Dort gab es nicht nur ein Mittagessen, sondern auch einen Verkaufsvortrag über Nahrungsergänzungsmittel. Weil niemand etwas kaufen wollte, wandte sich der Verkäufer in Einzelgesprächen an die Teilnehmer der Kaffeefahrt.

8.000 Euro für "einmaliges Geschäft"
Er stellte dem Ehepaar dabei ein durch eine Firmenfusion möglich gewordenes "einmaliges Geschäft" in Aussicht. Der Mann und die Frau würden bei einem Kauf später den dreifachen Einkaufswert zurück bekommen. Nach der Veranstaltung fuhr der Verkäufer das Ehepaar zu deren Hausbank, wo der 77-Jährige 8.000 Euro behob und dem Deutschen übergab. Das Ehepaar erhielt dann aber nur die Hälfte der vereinbarten Waren - und wie sich später herausstellte, zu einem zehnfach überhöhten Preis. Auch der versprochene Gewinn floss nie, der Täter melde sich nicht mehr.

Ältere Menschen im Visier
Das Opfer ging zur Polizei, die Ermittlungen einleitete. Schließlich erkannte das Ehepaar den Verkäufer auf einem vorgelegten Foto. Der Verdächtige und seine Ehefrau sind laut Polizei dafür bekannt, in der Schweiz, Österreich und Deutschland Kaffeefahrten zu organisieren und Waren zu weit überhöhten Preisen anzubieten.

Zielpersonen seien ältere Menschen, deren Leichtgläubigkeit und Mitleid ausgenützt werden. Die Polizei mahnt zu Vorsicht und Standhaftigkeit. Preis- und Qualitätsvergleiche der Ware seien vor Ort kaum möglich, spätere Reklamationen oftmals schwierig. Zudem stehe Konsumenten ein Rücktrittsrecht vom Kauf zu.

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