"Verzweiflungstat"

Ehefrau im Schlaf erschlagen: 17 Jahre Haft

Österreich
26.06.2015 12:55
Wegen Mordes an seiner Ehefrau ist ein 63-Jähriger am Freitag am Landesgericht Korneuburg in Niederösterreich zu 17 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte sich schuldig bekannt, die im Bett schlafende 59-Jährige am 18. März im gemeinsamen Haus im Bezirk Mistelbach mit einem Maurerfäustel erschlagen zu haben. Motiv war Verzweiflung über die triste finanzielle Situation aufgrund der Kaufsucht der Frau.

Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel. Der Staatsanwalt meldete Berufung gegen die Strafhöhe an, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Mildernd auf die Strafbemessung habe sich das umfassende Geständnis des bisher unbescholtenen Angeklagten ausgewirkt. Er habe sich selbst gestellt und die Tat auch zu keinem Zeitpunkt beschönigt, sagte Richter Helmut Neumar in seiner Urteilsbegründung.

"Gewisse Verzweiflung" als Milderungsgrund
Auch habe der Geschworenensenat dem 63-Jährigen angesichts seiner Lebensumstände eine "gewisse Verzweiflung" zugebilligt. Erschwerend gewertet wurde allerdings die - wie Staatsanwalt Christian Pawle es ausgedrückt hatte - heimtückische Tatbegehung und Ausnutzung der Wehrlosigkeit des schlafenden Opfers. Es sei grausam, sich vorzustellen, im Bett derart exekutiert zu werden, meinte Neumar.

Verteidiger Thomas Nirk hatte die hoffnungslose Verzweiflung seines Mandanten ins Treffen geführt und von einem jahrzehntelangen Martyrium gesprochen. Der 63-Jährige habe unter der extremen Kaufsucht seiner Frau gelitten, die im Internet ununterbrochen Schuhe und Kleider bestellte, die sie - mit 160 Kilo stark übergewichtig - gar nicht mehr verwenden konnte.

"Jetzt bin i a Mörder"
"Jetzt bin i a Mörder", hatte er sich gedacht, als er sich nach der Tat einen Kaffee machte, sagte der Mann selbst. Aber auch, dass er zu allererst Erleichterung verspürte, dass es zu Ende war. Dann rief er seine Tochter und die Polizei an.

Das Paar war 39 Jahre lang verheiratet gewesen und hatte vier erwachsene Kinder. Die Schwierigkeiten seien laut dem Mann erst mit seinem Pensionsantritt 2013 angewachsen. Seine Frau habe ebenfalls zu arbeiten aufgehört, sich völlig gehen lassen, zugenommen, sich nicht mehr aus dem Haus bewegt. Wenn sie die Stiege hinauf wollte, musste sie zwischendurch rasten, er musste ihr die Strümpfe anziehen und den BH schließen.

Abgesehen von Schulden auf das Haus hatte die Frau eine Bürgschaft für ihren Sohn übernommen, der in Privatkonkurs ging - 40.000 Euro kamen dazu. Er habe sogar den "Postler abgefangen", um Lieferungen retour zu senden. An Scheidung habe er nie gedacht, sagte der Angeklagte auf Richterfrage. "Dann wäre das Haus weg gewesen", meinte er.

Frau mit Hammer erschlagen
Am Vorabend der Tat hatte man wieder einmal eine Rechnung erörtert. Gegen Mitternacht konnte der Mann laut eigener Aussage nicht mehr schlafen, ging in den Heizraum rauchen, machte sich Kaffee, holte den "Schnitzelpracker" und stellte sich vor ihr Bett, überlegte es sich aber wieder. Dann schlief er doch ein, wachte in der Früh auf - und holte den 1,25 Kilogramm schweren Hammer. Nach dem ersten Schlag habe sie ihn noch angestarrt und dann den Kopf zur Seite gedreht.

Mit drei der vier Kinder gab es keinen Kontakt, sie besuchten ihn aber jetzt im Gefängnis. Die jüngste Tochter beschrieb ihren Vater im Zeugenstand als herzensgut, geduldig, ruhig und gutmütig, ihre Mutter hingegen als herrschsüchtig, streng und habgierig. Die Frau habe seinen Schwiegervater an der Kandare gehabt, sagte der Ehemann der Zeugin.

Der Staatsanwalt bezeichnete die Versuche der Verteidigung, das Mordopfer, das sich nicht mehr wehren könne, als negativ darzustellen, in seinem Schlussvortrag als "unschön". Der Angeklagte habe jegliche Reue vermissen lassen und kaltblütig gehandelt, ohne zuvor weder daran zu denken, Hilfe zu suchen - etwa bei der Schuldnerberatung - oder sich scheiden zu lassen. Bevor sich die Geschworenen nach weniger als zwei Stunden Verhandlung zur Urteilsberatung zurückzogen, sagte der Angeklagte, er entschuldige sich bei seiner Familie dafür, was er ihr angetan habe.

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