Die Kommission beruft sich in ihrem Vorstoß auf einen Artikel im EU-Vertrag (78.3) für den Fall eines "plötzlichen Zustroms von Drittstaaten-Angehörigen". Betroffen sollen nur Personen sein, "die klar internationalen Schutz benötigen". Für jeden aufgenommenen Asylsuchenden will die EU 6.000 Euro zahlen. Einmal beschlossen, wäre der Verteilungsschlüssel verpflichtend für alle Mitgliedsstaaten, die nicht über eine Ausnahmeregelung (Opt-Out) verfügen. Das trifft auf Großbritannien, Irland und Dänemark zu.
Schlüssel aus Bevölkerungszahl, BIP und Arbeitslosigkeit
Die Regelung bezieht sich ausdrücklich nur auf jene Schutzsuchenden, die nach Beschluss des Gesetzesvorschlages in Italien und Griechenland ankommen. Konkret sollen aus Italien 24.000 und aus Griechenland 16.000 Flüchtlinge umgesiedelt werden. Der Verteilungsschlüssel basiert zu je 40 Prozent auf Bevölkerungszahl und Bruttoinlandsprodukt sowie je zehn Prozent auf Arbeitslosenrate und bereits aufgenommenen Flüchtlingen.
Ob die EU-Innenminister und der EU-Gipfel dem Verteilungsschlüssel im Juni zustimmen, ist noch offen. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte in den vergangenen zwei Wochen seine Berater in die EU-Staaten geschickt, um Stimmung für den Vorschlag zu machen und Kompromisspotenzial auszuloten. So findet sich im nun vorgelegten Gesetzesvorschlag der Begriff "Quote" nicht mehr, gegen den sich vor allem Frankreich gesträubt hatte. "Ich bin ziemlich optimistisch", sagte ein hochrangiger Kommissionsbeamter am Mittwoch.
Zusätzlich 444 Flüchtlinge aus Konfliktgebieten für Österreich
Die Kommission hat am Mittwoch außerdem eine Empfehlung über das Resettlement, also die dauerhafte Umsiedelung, von bereits von der UNO anerkannten Flüchtlingen direkt aus Konfliktgebieten vorgelegt. Dieses soll 20.000 Personen in den nächsten beiden Jahren umfassen und mit 50 Millionen Euro von der Kommission finanziert werden. Österreich müsste 444 Personen aus diesem Kontingent aufnehmen.
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