Am Airport gestoppt

Wien: 22 und 14 Monate Haft für Dschihadisten-Paar

Österreich
08.02.2016 15:44

Ein junges Paar, das im April des Vorjahres am Flughafen Wien beim Versuch gestoppt wurde, nach Syrien zu reisen, um sich dort dem Dschihad anzuschließen, ist am Montag wegen Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden: ein 25-jähriger Mann zu 22 Monaten unbedingter Haft, seine 17 Jahre alte (nach islamischem Recht angetrauten) Frau zu 14 Monaten bedingt. Die Familie des Teenagers hatte vor der Ausreise beim Verfassungsschutz Alarm geschlagen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die 17-Jährige - Tochter eines vor 30 Jahren nach Österreich ausgewanderten Türken - lernte den 25-Jährigen vor zwei Jahren über Freunde kennen. Kurz darauf lief sie von zu Hause weg, besuchte nicht mehr die Schule und brachte plötzlich den gebürtigen Georgier, der im Alter von zwei Jahren nach Wien kam, mit nach Hause und stellte ihn ihrer Familie vor. Der junge Mann, der in seiner Jugend zum Islam konvertierte, kam in Begleitung seines Vater, weil er der türkischen Familie klarmachen wollte, dass er das damals 15-jährige Mädchen bereits nach islamischem Recht geheiratet habe.

25-Jähriger als Al-Kaida-Kämpfer
Die Eltern der Jugendlichen fielen aus allen Wolken, willigten jedoch ein, das junge Paar zu unterstützen - obwohl sie bereits zu diesem Zeitpunkt die Veränderung an ihrem Kind bemerkten, denn das sonst modern gekleidete Mädchen verhüllte sich plötzlich mit einem Schleier. Der Familie kam nach einigen Monaten zudem zu Ohren, dass der neue Schwiegersohn vor Jahren für die Terrororganisation Al-Kaida gekämpft haben soll, laut Anklage zwischen Oktober 2011 und August 2013 im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet. Dort soll der 25-Jährige eine eingehende Waffenausbildung und auch eine Glaubensschulung durchlaufen haben. Bei einem Gespräch mit der Familie soll er letztlich von seinen Kampfhandlungen in Pakistan berichtet haben.

"Der Typ ist gefährlich"
Dann sei er jedoch aufgegriffen worden und sechs Monate dort im Gefängnis gesessen. Erst als sein Vater "einen Batzen Lösegeld" gezahlt habe, sei er freigelassen und ausgewiesen worden. "Ich bin ausgezuckt an dem Tag", erzählte die Schwester der Jugendlichen. "Der Typ ist gefährlich. Er hat es geschafft, aus meiner Schwester in acht Monaten einen anderen Menschen zu machen." Als das Paar davon sprach, sich in Syrien ein neues Leben aufbauen zu wollten, schrillten bei der Familie alle Alarmglocken. Der 25-Jährige wollte mit seiner jungen Frau ins nordsyrische Haram ziehen. "Für mich war nun eine Grenze überschritten, dass er meine Schwester in den Tod mitnehmen wollte", sagte die 22-Jährige.

Der Vater des Mädchens versuchte in Gesprächen, bei denen er ständig auf Wunsch des Schwiegersohns das Handy abschalten musste, die beiden zu überreden, in ein anderes muslimisches Land zu ziehen - in eine Gegend, wo kein Krieg ist. "Ich habe gesagt, wenn der Krieg vorbei ist, könnt ihr leben, wo ihr wollt", sagte der 50-jährige Vater. "Ich hatte Angst, dass er sich einer terroristischen Vereinigung anschließt und dort kämpft." Gemeinsam mit seiner Ehefrau und der 22-Jährigen wandte er sich schließlich an das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und schlug Alarm. Das Paar wurde schließlich am 30. April 2015 am Flughafen Wien-Schwechat festgenommen, als es über Istanbul nach Syrien reisen wollte.

25-Jähriger leugnete bis zuletzt
Der 25-Jährige, der sich nicht schuldig bekannte, leugnete bis zuletzt, mit der Al-Kaida etwas zu tun zu haben. Vielmehr habe die Familie diese Geschichte erfunden, um ihn und seine Ehefrau auseinanderzubringen. Dass er vor Jahren in Pakistan im Gefängnis saß und abgeschoben wurde, begründete er mit einer fehlenden Aufenthaltsbewilligung. Die beiden wurden schließlich dennoch vom Schöffensenat verurteilt.

Dass der junge Mann bereits von 2011 bis 2013 in Pakistan für die Al-Kaida gekämpft hätte, konnte in dem Verfahren nicht bewiesen werden, von diesem Vorwurf wurde der 25-Jährige daher freigesprochen. Beide Rechtsvertreter erbaten sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

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