Ausnahmen soll es angeblich keine geben: Alt- Bundespräsidenten sollen ihren Diplomatenpass ebenso abgeben wie frühere Kanzler, Ex- Minister oder Botschafter im Ruhestand. Nur eine einzige Sonderbestimmung soll das neue Passgesetz enthalten: Wenn ein ehemaliger Amtsträger oder Botschafter im Dienst der Republik unterwegs ist, bekommt er genau für die Dauer dieser Mission in seinen Reisepass einen entsprechenden Vermerk der Republik eingetragen.
Spindelegger zur "Krone": "Künftig werden nur noch aktive Mitglieder der Bundesregierung einen Diplomatenpass bekommen können. Wer ausscheidet, muss auch dieses Dokument zurückgeben bzw. wird der Pass für ungültig erklärt. Wir machen da jetzt klar Schluss mit Privilegien, die es schon seit 50 Jahren gibt und die man den Leuten heute wirklich nicht mehr erklären kann." Nach Kundmachung des neuen Gesetzes werden diese Diplomatenpässe binnen eines Monats ihre Gültigkeit verlieren.
Die Debatte über österreichische Diplomatenpässe hatte sich in der vergangenen Woche entzündet. Nicht nur die Ex- Minister Karl- Heinz Grasser, Ernst Strasser oder Herbert Scheibner verfügen über das Privileg, ohne Kontrollen zu reisen - auch Waffenlobbyist und "Eurofighter- Graf" Alfons Mensdorff- Pouilly durfte sich darüber freuen.
Letzterer bekam das begehrte Dokument über die Ehegatten- Regelung. Der Graf ist mit Ex- ÖVP- Ministerin Maria Rauch- Kallat verheiratet. Diese argumentierte am Donnerstag gegenüber Ö1, bei offiziellen Reisen wäre es "unpraktisch" gewesen, wenn sie schnell durch die Sicherheitskontrollen gekommen wäre und er in der Schlange hätte stehen müssen.
Keinerlei Lust, den Diplomatenpass abzugeben, verspürt neben anderen auch der frühere SPÖ- Innenminister Karl Blecha. Er verweist auf "offizielle Funktionen" als Vorsitzender des Seniorenrates und Ehrenpräsident der EU- Senioren, weiters stehe er der Gesellschaft für österreichisch- arabische Beziehungen vor. Ohne Diplomatenpass "genauso gut leben" könnte hingegen Franz Fischler, Ex- Landwirtschaftsminister und Ex- EU- Kommissar.
Laut dem derzeit noch gültigen Passgesetz erhalten der Bundespräsident, Mitglieder der Bundesregierung, Angehörige der Volksanwaltschaft und die Präsidenten des Nationalrates, des Rechnungshofes und der Höchstgerichte einen Diplomatenpass. Auch deren Eheleute und aus dem Dienst ausgeschiedene Personen können das Dokument beantragen.