Die Neuerung ergänzt die bereits seit Herbst 2010 bestehende Regelung, nach der Strafen bis 70 Euro europaweit eingetrieben werden können. Theoretisch. Denn bei der praktischen Umsetzung traten Schwierigkeiten auf. Vor allem weil die Behörden im Heimatland des Verkehrssünder das Geld einstreichen durften und nicht die des Landes, in dem das Delikt begangen wurde. Ein Anreiz für die aufwendige grenzüberschreitende Verfolgung fehlte also. Auch da die Beschuldigten darauf bestehen konnten, in ihrer Landessprache angehört zu werden.
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Die Datenbank soll Behörden nun die Arbeit erleichtern. Sie macht es ausländischen Behörden möglich, den Namen und die Adresse jedes Fahrzeughalters in Europa herauszufinden und ihm den Bußgeldbescheid per Post zuzuschicken. Zahlt der Beschuldigte nicht, können die ausländischen Behörden um Vollstreckungshilfe im Heimatland des Fahrers ersuchen.
Der Zugriff soll bei acht unterschiedlichen Delikten möglich sein: Geschwindigkeitsübertretungen, Alkoholfahrten, Handynutzung am Steuer, Überfahren einer roten Ampel sowie bei der Fahrt ohne Sicherheitsgurt beziehungsweise ohne Motorrad- Helm. Alle Probleme sind damit aber noch nicht gelöst. So nehmen etwa Irland, Großbritannien und Dänemark an der Datenbank gar nicht erst teil.
Hintergrund der grenzüberschreitenden Strafverfolgung ist die hohe Zahl ausländischer Verkehrssünder in den einzelnen EU- Staaten. Ausländer verstoßen dreimal häufiger gegen Regeln als einheimische Fahrer.