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Der tiefe Fall von "Napoleon" Horngacher

Der tiefe Fall von "Napoleon" Horngacher (Bild: Peter Tomschi)
Foto: Peter Tomschi
"Napoleon" wurde der Wiener Landespolizeikommandant Roland Horngacher ob seines Amtsverständnisses, seines autoritären Führungsstils und seiner zur Schau getragenen Vorliebe für seine Generalsuniform hinter vorgehaltener Hand gerne genannt. Mit der nunmehrigen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) ist der tiefe Fall des mittlerweile 48- jährigen Juristen sozusagen in Rechtskraft besiegelt. Im Folgenden eine Chronologie der Ereignisse, die Horngacher die Karriere gekostet haben dürften.

12. Juni 2006:

Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigt "konkrete Verdachtsmomente" gegen den Wiener Landespolizeikommandanten in Richtung Amtsmissbrauch. Das im Innenministerium angesiedelte Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) führt im Auftrag der Anklagebehörde so genannte sicherheitsbehördliche Erhebungen   durch.

14. Juni 2006:

Nach den Vorwürfen gegen seine Person geht Horngacher in die Gegenoffensive: Sein Anwalt bringt Verleumdungsklage gegen unbekannte Täter ein.

14. Juli 2006:

Die Staatsanwaltschaft Wien leitet gegen Horngacher gerichtliche Voruntersuchungen wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs ein. Dem Polizeigeneral wird vorgeworfen, Audiodateien an Dritte weitergegeben zu haben. In Zusammenhang damit wird Horngachers Laptop beschlagnahmt.

8. August 2006:

Horngacher wird vorläufig vom Dienst suspendiert. Die Polizei bestätigt einen Tag später, dass gegen den General nun auch wegen des Verdachts der Geschenkannahme ermittelt wird. Horngacher soll BAWAG- Reisegutscheine angenommen haben. Das BIA nimmt seine Amtshandlungen der vergangenen Jahre unter die Lupe.

29. August 2006:

Die Suspendierung Horngachers wird bestätigt.

19. Oktober 2006:

Ein angeblicher Drohanruf Horngachers beim ORF im Zusammenhang mit der Berichterstattung über seinen Fall sorgt für Aufregung.

22. Dezember 2006:

Die Schlussanzeige der BIA- Ermittler trifft bei der Staatsanwaltschaft ein.

15. Jänner 2007:

Polizeipräsident Peter Stiedl schließt eine Rückkehr Horngachers in die Führungsebene der Wiener Polizei aus.

6. Februar 2007:

Aufregung um ein Horngacher- SMS an Stiedl, in der er ankündigt, "bis zur letzten Patronenkugel" um seine Rehabilitation zu kämpfen.

16. Februar 2007:

Gegen Horngacher  wird ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet.

18. Februar 2007:

Innenminister Platter stellt sich hinter Polizeipräsident Stiedl.

10. Mai 2007:

Die Staatsanwaltschaft Wien gibt bekannt, dass Horngacher wegen Missbrauchs der Amtsgewalt, Geschenkannahme und Verletzung des Amtsgeheimnisses angeklagt wird.

5. Oktober 2007:

Der Prozess gegen den Polizeigeneral beginnt. Sechs Verhandlungstage folgen, mehr als 50 Zeugen - darunter auch Ex- BAWAG- Generaldirektor Helmut Elsner - werden vernommen.

17. Oktober 2007:

Horngacher wird wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung des Amtsgeheimnisses in je zwei Fällen zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt.

27. Februar 2008:

Horngacher wird mit 0,88 Promille Alkohol im Blut am Steuer seines Pkw erwischt. Er soll dabei einen mit Orden geschmückten "Theatermantel" und eine Schärpe getragen und einen säbelähnlichen Gegenstand bei sich gehabt haben. Das weist er allerdings in einem Interview zurück.

22. Juli 2008:

Der Oberste Gerichtshof (OGH) verwirft die Nichtigkeitsbeschwerde Horngachers. Der Schuldspruch von Oktober 2007 ist damit rechtskräftig. Über das endgültige Strafausmaß muss das Oberlandesgericht (OLG) entscheiden. Sollte es bei mehr als zwölf Monaten bleiben, wäre damit der automatische Amtsverlust verbunden.

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