Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigt "konkrete Verdachtsmomente" gegen den Wiener Landespolizeikommandanten in Richtung Amtsmissbrauch. Das im Innenministerium angesiedelte Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) führt im Auftrag der Anklagebehörde so genannte sicherheitsbehördliche Erhebungen durch.
Nach den Vorwürfen gegen seine Person geht Horngacher in die Gegenoffensive: Sein Anwalt bringt Verleumdungsklage gegen unbekannte Täter ein.
Die Staatsanwaltschaft Wien leitet gegen Horngacher gerichtliche Voruntersuchungen wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs ein. Dem Polizeigeneral wird vorgeworfen, Audiodateien an Dritte weitergegeben zu haben. In Zusammenhang damit wird Horngachers Laptop beschlagnahmt.
Horngacher wird vorläufig vom Dienst suspendiert. Die Polizei bestätigt einen Tag später, dass gegen den General nun auch wegen des Verdachts der Geschenkannahme ermittelt wird. Horngacher soll BAWAG- Reisegutscheine angenommen haben. Das BIA nimmt seine Amtshandlungen der vergangenen Jahre unter die Lupe.
Die Suspendierung Horngachers wird bestätigt.
Ein angeblicher Drohanruf Horngachers beim ORF im Zusammenhang mit der Berichterstattung über seinen Fall sorgt für Aufregung.
Die Schlussanzeige der BIA- Ermittler trifft bei der Staatsanwaltschaft ein.
Polizeipräsident Peter Stiedl schließt eine Rückkehr Horngachers in die Führungsebene der Wiener Polizei aus.
Aufregung um ein Horngacher- SMS an Stiedl, in der er ankündigt, "bis zur letzten Patronenkugel" um seine Rehabilitation zu kämpfen.
Gegen Horngacher wird ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet.
Innenminister Platter stellt sich hinter Polizeipräsident Stiedl.
Die Staatsanwaltschaft Wien gibt bekannt, dass Horngacher wegen Missbrauchs der Amtsgewalt, Geschenkannahme und Verletzung des Amtsgeheimnisses angeklagt wird.
Der Prozess gegen den Polizeigeneral beginnt. Sechs Verhandlungstage folgen, mehr als 50 Zeugen - darunter auch Ex- BAWAG- Generaldirektor Helmut Elsner - werden vernommen.
Horngacher wird wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung des Amtsgeheimnisses in je zwei Fällen zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Horngacher wird mit 0,88 Promille Alkohol im Blut am Steuer seines Pkw erwischt. Er soll dabei einen mit Orden geschmückten "Theatermantel" und eine Schärpe getragen und einen säbelähnlichen Gegenstand bei sich gehabt haben. Das weist er allerdings in einem Interview zurück.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) verwirft die Nichtigkeitsbeschwerde Horngachers. Der Schuldspruch von Oktober 2007 ist damit rechtskräftig. Über das endgültige Strafausmaß muss das Oberlandesgericht (OLG) entscheiden. Sollte es bei mehr als zwölf Monaten bleiben, wäre damit der automatische Amtsverlust verbunden.