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Der teuflische Plan des Josef F.

01.05.2008, 20:17
Der teuflische Plan des Josef F. (Bild: APA/POLIZEI)
Foto: APA/POLIZEI
Um seine teuflischen Machenschaften zu verheimlichen, scheute Josef F. keine Mühen. Der mutmaßliche Täter brütete Täuschungsmanöver aus, bei denen jeder Schritt bis ins letzte Detail durchgeplant war. Bei Besuchen von der Fürsorge oder bei einer "Feuerbeschau" 1999 im Keller (!) bewies er Nerven wie Drahtseile. Bis alle Facetten seines Plans offengelegt sind, wird es laut Polizei noch bis zu einem halben Jahr dauern.

Der Verdächtige achtete akribisch darauf, dass niemand aus der Familie in die Nähe des Verlieses kam. Für alle im Haus herrschte Kellerverbot; denn dort, so sagte er, wollte er ungestört in seiner Werkstatt arbeiten. So konnte er das Geheimverlies ausbauen. Bevor er Tochter Elisabeth 1984 als 18- Jährige einkerkerte, erweiterte der 73- Jährige einen Raum samt Toilette zum Gefängnis. Zur Tarnung des tresorartigen Einganges meldete F. im Oktober 1978 bei den Behörden einen Schutzraum für den Kriegsfall an. Danach baute er weitere Kellerzellen samt Küchennische und Dusche.

Telefonat mit verstellter Stimme

Wie hinterhältig der Verdächtige selbst seine Frau getäuscht haben soll, zeigt ein inszenierter Anruf aus dem Jahr 1994: Er soll sich mit verstellter Stimme gemeldet und sich als abgängige Tochter Elisabeth ausgegeben haben. "Ich kann dir nicht sagen, wo ich bin, kümmert euch bitte um mein Baby."

"Josef F. möchte Tochter nicht für tot erklären lassen"

Auch in den kleinsten Details soll F. seine Sorge um Tochter Elisabeth zum Ausdruck gebracht haben: In einem Antrag, den ein Notar im Jahre 2006 für Josef F. im Zuge eines Grundbuchverfahrens vorbrachte, hieß es unter anderem, "Herr Josef F. möchte (...) seine Tochter nicht für tot erklären lassen, da er immer noch Hoffnung hat. Die Tochter des Eigentümers ist seit 20 Jahren abgängig und trotz intensiver Bemühungen der Eltern nicht auffindbar."

Die Liegenschaft dürfte verschuldet sein und hat in der Vergangenheit öfter die Besitzer innerhalb der Familie F. gewechselt, geht aus Gerichtsakten hervor. Bis zum Jahre 1987 war eine Schwester von Elisabeth F. alleinige Eigentümerin des Hauses, ihre sechs Geschwister sowie ihre Eltern hatten lediglich ein Wohn- und Gebrauchsrecht. Im Laufe der Jahre dürften die Kinder mit Ausnahme der als vermisst geltenden Elisabeth sukzessive auf ihr Wohn- und Gebrauchsrecht verzichtet haben, "vermutlich, als sie volljährig wurden oder auszogen", meinte Gerichtsvorsteher Schlögl.

F. bezeichnete Kampusch- Story als "schockierend"

Um sein Doppelleben zu verbergen, soll F. oft nächtliche Einkaufstouren auf Tanktstellen gemacht haben. "Er hat zumeist nur zehn Semmeln, Brot und Milch bei mir eingekauft", erinnert sich der Amstettener Bäcker Pramreiter. Er führt ein kleines Café, das an das Haus der Familie F. grenzt. Josef F. sei "oft vorbeigekommen", sagte der Bäcker. Wir haben meistens ein bisschen geplaudert über das Wetter oder was in der Zeitung stand“, berichtete der 38- Jährige. "Ich erinnere mich an den Tag, als die Geschichte mit Natascha Kampusch auf der Titelseite stand und er gesagt hat, dass er das ziemlich schockierend fand."

Im Schutz der Dunkelheit soll er den Einkauf dann per Scheibtruhe ins Verlies gebacht haben. Nach außen hin gab sich F. stets freundlich. "Wenn er mit seinem Mercedes aus der Einfahrt gekommen ist, hat er mich immer höflich vorbeigewunken", so Nachbarin Hilde (75) "wie ein echter Sir eben".

Die Vergangenheit es Ingenieurs

Josef F. hat eine bewegte Vergangenheit. Nachdem der Elektro- Installateur bei der Voest Linz und einer Amstettner Baustofffirma gearbeitet hatte, stieg der Ingenieur in Oberösterreich ins Gastgewerbe ein. In der Pension ging der dann unter die Immobilienspekulanten.

F. besitzt fünf Häuser. Und zwar in Amstetten, Waidhofen an der Ybbs und in St. Pölten. Finanziert wurden die Mehrfamilienhäuser großteils mit einem Bankkredit. Das Geldinstitut hat auch ein Pfandrecht über 2,2 Millionen Euro. Der 73- Jährige machte sich mit seinen Immobilienspekulationen aber wenig Freunde. Inmitten einer Amstettner Wohngegend plante er nämlich unter anderem die Errichtung einer Siedlung mit Großgarage.

Noch bevor Josef F. in seiner Pension zum Hauseigentümer wurde, führte er mit seiner Frau Rosemarie mehr als 20 Jahre lang den Gasthof "Seestern" am Attersee in Oberösterreich. Er verbrachte dort auf einem Campingplatz auch viele Sommerurlaube mit der restlichen Familie. Die vielzitierten Thailandurlaube bestritt er jedoch immer nur allein mit Freunden, teils aus dem Ausland.

Mit gefälschten Briefen Behörden getäuscht

Nicht einmal die zuständigen Behörden haben von dem Doppelleben etwas bemerkt. Josef F. soll ihnen dreimal vorgegaukelt haben, seine Tochter Elisabeth F. habe ein Kind vor seine Tür gelegt und in einem handgeschriebenen Brief ihre Eltern um die Aufnahme der Buben und Mädchen gebeten. Über das erste im Jahr 1993 weggelegte und rund ein Jahr später von den vermeintlichen Großeltern adoptierte Mädchen gebe es einen Gerichtsakt beim Bezirksgericht Amstetten.

Eine DNA- Spur F.s auf einem Brief beweist, dass nicht die Tochter, sondern der 73- Jährige dieses Schreiben weggeschickt hat. Die Spuren des Verdächtigen wurden auf Briefmarke und Klebestreifen des Kuverts gefunden, sagte der Leiter des Landeskriminalamtes Niederösterreich, Franz Polzer. Bei den Behörden gab er an, wieder einen Brief von seiner Tochter bekommen zu haben. "Mit Poststempel aus Oberösterreich", so Polzer.

Auch der Fall des zweiten Mädchens, das am 14. Dezember 1994 vor der Tür der Familie F. aufgefunden und wenig später von Josef F. und seiner Frau in Verwandtenpflege genommen wurde, sei in den Akten des Bezirksgerichts dokumentiert. Über das dritte Pflegekind gibt es allerdings keinen Gerichtsakt. Für dieses Kind dürften die vermeintlichen Großeltern kein Sorgerecht haben, denn die Übertragung desselben könne nur via Gericht erfolgen. Vermutlich habe die Bezirksverwaltungsbehörde als Trägerin der Jugendwohlfahrt und Obsorgeberechtigte Josef F. und seiner Frau eine Pflegebewilligung erteilt, also die F.s als Pflegeeltern bestimmt.

F. ließ seiner Tochter in den Briefen an die Mutter sogar die Wahrheit schreiben: "Bei der Familie, wo ich derzeit lebe, habe ich bereits eine Tochter und einen Sohn", heißt es in einem Schreiben. Ein Mädchen "ist schon fast fünf Jahre alt", ein Bub sei dreieinhalb Jahre alt – "und eine zweite Tochter ist da nicht erwünscht" (...). Meine Tochter bringt euch eine befreundete Familie. Den Schlüssel vom Haus habe ich noch. Ich hoffe, er passt, sonst müssen sie das Baby im Hof abstellen." Mit der in dem Brief genannten "zweiten Familie" waren vermutlich die im Verlies versteckten drei weiteren Kinder von Elisabeth F. gemeint - jene Buben und Mädchen, die im Verlies geboren und dort bis vergangene Woche versteckt wurden.

"In liebevoller Weise" großgezogen

Sicher sei, dass alle drei vermeintlichen Findelkinder nach ihrer Weglegung medizinisch untersucht wurden, meinte der Amstettener Bezirkshauptmann Hans- Heinz Lenze. Beim 1993 gefundenen Mädchen war etwa ein schwerer Herzfehler festgestellt worden, woraufhin das Kind erfolgreich operiert wurde. Bei den beiden Pflegekindern, für die Josef F. und seine Frau monatlich Pflegegeld erhalten haben, habe es keine gesundheitlichen Auffälligkeiten gegeben, so Lenze. Alle drei Kinder seien von der Großmutter "in äußerst liebevoller Weise" großgezogen worden.

Leumundszeugnis eingeholt - Ehepaar F. "unbescholten"

Bei der Adoption des Mädchens habe es "keine Bedenken gegen die Integrität" von Josef F. gegeben. Bei familienfremden Adoptionen sei es durchaus üblich, ein Leumundszeugnis einzuholen, oft werde dies auch freiwillig gebracht. Generell bleibe es dem Gericht überlassen, wie die Bonität und Integrität der Familie überprüft wird. "Warum sollte ich das Kind in ein Heim geben, wenn es die Chance hat, bei einer Familie aufzuwachsen?", meinte Gerichtsvorsteher Schlögl. Überdies habe der beigelegte, nachweislich von Elisabeth F. geschriebene Brief "sehr viel ausgesagt". Der mutmaßliche Täter, der seine Tochter zum Schreiben des Briefs gezwungen haben dürfte, habe zu diesem Zeitpunkt "schon vorgesorgt, dass niemand misstrauisch wird".

Bei der Adoption der vermeintlich von Elisabeth F. weggelegten Tochter waren Josef F. und seine Frau unbescholten. Von den Antragstellern wurde entgegen ersten Meldungen doch ein Strafregisterauszug verlangt. Die Leumundszeugnisse und andere Urkunden seien nach Rechtskraft des Urteils an Josef F. und seine Frau zurückgegeben worden. "Dem Beilagenverzeichnis des Aktes zu dem Adoptionsverfahren habe ich entnehmen können, dass sowohl von Josef F. als auch von seiner Frau ein Leumundszeugnis eingeholt worden ist", sagte Schlögl. Sicher sei, dass im Jahre 1994 "allfällige Vorstrafen getilgt" waren.

Hinweise auf eine Sekte, in dessen Fängen sich sich Elisabeth F. laut ihrem Vater befunden haben soll, waren weder in dem Akt zum Adoptionsverfahren noch in dem Akt zur Sorgerechtsübertragung eines weiteren vermeintlich weggelegten Kindes Elisabeth F.s zu finden, sagte er. Seitens der Behörden habe man durchaus nach der Mutter des weggelegten Mädchens gesucht, sagte Schlögl unter Berufung auf den Bezirkshauptmann Hans- Heinz Lenze. Dieser habe mehrmals vor Journalisten gesagt, die Bezirkshauptmannschaft Amstetten habe via zentralem Melderegister, Sozialversicherungen sowie in Krankenhäusern nach Elisabeth F. gesucht.

21 dokumentierte Hausbesuche der Jugendwohlfahrt

Auch Sozialarbeiterinnen der Amstettener Jugendwohlfahrt, die der Familie laut Bezirkshauptmann Lenze "insgesamt 21 dokumentierte Hausbesuche" abstatteten, wollen nichts Auffälliges bemerkt haben. Jene Sozialarbeiterin, die am öftesten bei der Familie F. zu Hause war, berichtete nichts Negatives über die Kinder und deren Erziehung, sagte Lenze. Es habe nie Bedenken gegeben.

"Errichtung eines unterkellerten Zubaus" 1978 bewilligt

Auch als der Verdächtige in den 70er- Jahren eine Baubewilligung für sein Verlies bei der Stadt Amstetten beantragte, schöpften die Behörden offenbar keinen Verdacht. Am 31. Oktober 1978 wurde die "Errichtung eines unterkellerten Zubaus" genehmigt. 

"In unseren Unterlagen ist aber nicht explizit von einem Schutzraum die Rede", sagte Bürgermeister- Sprecher Hermann Gruber am Dienstag. Wegen des "Kalten Krieges" sei für die damalige Zeit dieses Bauvorhaben jedoch kein außergewöhnliches Ansinnen gewesen. In anderen Bundesländern etwa war es eine Zeit später sogar Gesetz, Schutzräume errichten zu müssen.

Am 26. Juli 1983 wurde nach Besichtigung durch die Baubehörde Amstetten die Benützungsbewilligung für den unterkellerten Zubau ausgesprochen. Dass dieser Zubau durch eine kleine Türe verschlossen und versteckt angelegt war, sei nicht weiter verdächtig gewesen, weil man Schutzräume eher unauffällig anlegt, wie der Bürgermeister betonte.

"Ob der Keller jetzt noch so ausschaut wie damals, wissen wir nicht genau", sagte Gruber. Nach Auftauchen der Bilder in den Medien habe man sich die alten Baupläne noch einmal angeschaut. "Wir sind der Meinung, dass etwas zugebaut worden ist."

Vorratslager im Verlies

In dem Verlies dürfte von F. ein kleines Vorratslager für Lebensmittel angelegt worden sein. Dadurch sei es leicht möglich gewesen, dass Elisabeth F. auch bei einer längeren Abwesenheit des 73- Jährigen - etwa aufgrund eines Urlaubes - ihre Kinder mit Nahrung versorgen konnte, sagte Chefermittler Franz Polzer.

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