Rund 400 Anzeigen gegen Wirte sind österreichweit seit dem 1. Jänner 2009 bei den Behörden eingegangen. Der Großteil der Beschwerden konnte aber noch nicht kontrolliert werden. Kläger müssen lange auf „Gerechtigkeit“ warten. An verhängten Strafen gab es nur zehn Stück, allesamt in Ober- und Niederösterreich. Die Bußgelder liegen dabei aber mit durchgängig je 100 Euro weit unter der gesetzlichen Maximalhöhe von bis zu 2.000 Euro.
In Linz-Land wurden am Freitag weitere zehn Strafbescheide angekündigt. Während in einzelnen Bezirken, beispielsweise im Burgenland, noch gar keine Beschwerden bei Behörden eingetroffen sind, geht man die Sache in der Steiermark pro-aktiv an: Graz schickt am Wochenende "Rauch-Sheriffs" aus.
Mehr zur Lage in Sachen Anzeigen und Strafen aus den einzelnen Bundesländern siehe krone.at-Bericht in der Infobox.
EU-Gesundheitskommissarin Androula Vassiliou hat indes am Freitag scharfe Kritik an den Nichtraucherschutzbestimmungen geübt. „Wenn man das mit Ländern wie Großbritannien, Irland oder Schweden vergleicht, wo es ein totales Rauchverbot gibt, dann ist das österreichische Gesetz nicht zufriedenstellend“, betonte Vassiliou im Radio Ö1. Die Erfahrung zeige, dass Rauchergesetze mit so vielen Ausnahmen nicht funktionieren können.
Die österreichische Regelung sei zwar eine „Schritt in die richtige Richtung“ aber für niemanden eine gute Lösung - nicht für jene die geschützt werden sollten, noch für Lokalbesitzer oder Behörden, betonte die Kommissarin. Gründe seien die schwere Umsetzbarkeit und die notwendige Überwachung. Ziel für jedes Mitgliedsland müsse ein totales Rauchverbot sein, betonte sie. Um Druck zu machen, will Vassiliou in den nächsten Monaten Empfehlungen für alle EU-Staaten herausgeben. Übrigens: Ein verpflichtender EU-weiter Bann ist in Vorbereitung, könne aber frühestens 2012 umgesetzt werden.
Stöger will Gesetz „eine Chance geben“
Im Büro von Gesundheitsminister Alois Stöger zeigte man sich von der Kritik am Verbot unbeeindruckt: Stöger teile Vassilious Ansichten insofern, als dass es das Ziel sei die Zahl der Raucher und der verqualmten Räume möglichst zurückzudrängen und das Nichtrauchen als Norm anzusehen, betonte eine Sprecherin. Gleichzeitig wolle der Minister die österreichische Gesetzeslage akzeptieren und dem erst seit einem Monat geltenden Gesetz „eine Chance geben“. An seiner Position, die Regelung nun einmal ein Jahr zu beobachten und abzuwarten, habe sich nichts geändert.
Jurist Mayer: „Wörtlich kann man das nicht umsetzen“
Stögers Geduld mit dem Rauchverbot teilen Österreichs renommierte Verfassungsrechtler kaum. „Ich halte das ganze Gesetz für schwer verunglückt“, meint Heinz Mayer. „Im Strafverfahren ist das eine Fundgrube für juristische Spitzfindigkeiten.“ Wie man die Regelungen durchsetzen solle, sei seiner Meinung nach völlig unklar. „Was macht der Wirt, wenn der Gast unerlaubt raucht“, so der Jurist, „muss er den eigenen Gast anzeigen?“
Eine Meldung bei der Behörde mit dem Inhalt „eine große blonde Dame habe unerlaubt gequalmt“ werde zudem nicht viel bringen. „Das Amt muss dem nachgehen, wenn das Ganze soweit formuliert ist, dass man glaubt, da ist was dran“, betonte der Jurist. Für einen begründeten Verdacht brauche man beispielsweise einen Name, die Lokal-Bezeichnung oder andere Details. In Kärnten etwa (siehe Bericht „Rauchergesetz versinkt im Amtschaos“) fordern die Behörden deshalb ein „Beweisfoto“ vom Beschwerdeführer ein.
Die Frage der räumlichen Abtrennung und der Übergangsfrist ist für Mayer ebenfalls nicht restlos geklärt. Will man verlängerte Fristen für die Umstellung genießen, genüge ein Antrag mit einer Ankündigung von Bauarbeiten, so Mayer. „Ganz gleich, ob ich wirklich umbaue oder nicht: Ich kann die Behörde hinhalten. Es genügt, wenn ich den Antrag stelle, ich muss das Verfahren nicht einmal weiterführen.“ Will man in einem Lokal ein Raucherkammerl führen, muss laut Gesetz gewährleistet sein, dass „kein Rauch in den Nichtraucher-Raum“ dringt, kritisiert Mayer weiter. „Wörtlich kann man das nicht umsetzen.“ Bei einer strengen Auslegung, wäre keine Tür erlaubt und somit auch kein Extra-Qualmbereich machbar.
Funk: „Gesetz vertraut auf freiwillige Befolgung“
„Eine klare einfache Regelung, die für alle verstehbar ist, ist es nicht“, bestätigt auch der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk. „Diese ganzen Regelungen zum Nichtraucher-Schutz sind auf den ersten Blick nicht so ohne weiteres zu durchschauen.“ Die Vorschrift für eine Raumtrennung könne man allerdings kaum spezifizieren. „Der Grundgedanke ist schon im Einzelfall erkennbar“, betonte Funk. Im Zweifel müsse in solchen Fällen immer gelten, dass mit Vorsatz oder Fahrlässigkeit das Befolgen des Gesetzes verhindert wurde.
Auch bei den Regelungen fällt Funks Analyse weniger kritisch aus: „Es stellt sich schon die Frage der Umsetzung, da gibt es einige Unklarheiten.“ Das Gesetz setzte darauf, dass es freiwillig befolgt wird und auf soziale Kontrolle. „Es gibt halt einen sehr großen Spielraum für die Verwaltungspraxis.“ Eine flächendeckende staatliche Kontrolle sei schlichtweg nicht vorgesehen. „Ich halte das auch für richtig“, betonte Funk im Hinblick auf eine möglichst große Selbstbestimmung. „Der Preis dafür sind starke Unterschiede in Bundesländern und Bezirken.“ Aber grundsätzlich stelle sich natürlich auch die Frage der Legitimität der staatlichen Intervention im Privatbereich durch dieses Gesetz.
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