Dienstag früh war vonseiten der Kieler Polizei noch von einem seit 13 Jahren flüchtigen Mörder aus Österreich, der in Deutschland zur Fahndung ausgeschrieben gewesen sei, die Rede. Die zuständige Staatsanwaltschaft Essen zeichnete am Nachmittag hingegen ein anderes Bild des Falles. Demzufolge war der heute 65- Jährige 1981 nach einem wirtschaftlichen Schiffbruch nach Deutschland ausgewandert. Geldsorgen waren auch der Grund, dass er in Essen einen Geldboten überfiel und erschoss. Dafür bekam er 1983 lebenslang.
Der Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Birgit Jürgens, zufolge gab es damals in Deutschland noch nicht die Bestimmung über eine besondere Schwere der Schuld. Daher konnten zu lebenslänglicher Haft Verurteilte in jedem Fall nach 17 Jahren freigehen. Handelte es sich um Ausländer, gab es die Möglichkeit, sie schon nach 16 Jahren abzuschieben und für den Fall der Wiedereinreise einen Haftbefehl zu verhängen. Wer bei der Übertretung des Einreiseverbots verhaftet wurde, musste den Rest seiner Strafe absitzen.
Das könnte nun auch dem 65- jährigen Wiener blühen, der das Einreiseverbot entweder nicht bedacht oder nach so vielen Jahren nicht mehr mit einer Verhaftung gerechnet haben dürfte. Bereits am Samstag entdeckten ihn die deutschen Behörden jedenfalls im Kieler Hafen bei der routinemäßigen Überprüfung der Passagierliste des Kreuzfahrtschiffes "MSC Poesia". Als ihn die Beamten an Bord festnehmen wollten, war er nicht in seiner Kabine. Das Bordpersonal rief ihn daraufhin aus. Der Mann, der offenbar nicht vorhatte, von Bord zu gehen, meldete sich, und die Polizei nahm den verdutzten Wiener fest. Widerstand leistete er nicht.
Wie es jetzt weitergeht, steht noch nicht fest. Laut Jürgens muss das Gericht innerhalb eines Jahres entscheiden, ob er den Rest seiner Strafe absitzen muss. Das hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem von seiner Zukunftsprognose und ob er sich in den 13 Jahren seiner Freiheit wieder etwas zuschulden kommen ließ.