"Es war von mir a blöde Idee, dass ich das gemacht habe", ereilte den Angeklagten vor Gericht eine späte Schuldeinsicht. Nach seiner Scheidung hatte er sich mit der neuen Lebensgefährtin ein Haus gekauft und sich dabei finanziell übernommen.
Zur Linderung seiner Schulden habe er sich daher "diese Beträge übertragen". Schwierigkeiten mit der Innenrevision oder sonstigen Kontrollmechanismen habe es keine gegeben. "Es ist irgendwie so leicht gewesen, darum habe ich nicht mehr aufhören können."
Als er auch noch ein Alkoholproblem und eine ausgeprägte Spielsucht entwickelte, erhöhte sich der Geldbedarf des 52- Jährigen: "Ich bin in einen Teufelskreis geraten: trinken, spielen, Geld überweisen." Mit dem Urteil waren er und sein Verteidiger Christian Werner einverstanden. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.