Deutsches Gutachten

Bucher: “Flugticket-Steuer verstößt gegen EU-Recht”

Österreich
05.11.2010 14:46
Die von der Regierung geplante Flugticket-Steuer ist nach Ansicht von Josef Bucher in ihrer derzeitigen Form nicht umsetzbar. Der BZÖ-Chef beruft sich dabei auf ein deutsches Gutachten, demzufolge die Luftverkehrsabgabe gegen europäisches Recht verstößt. Damit steht die Abgabe schon vor ihrer Einführung im April vor dem Aus.

In Deutschland verstoße die Steuer laut Bucher außerdem gegen das Grundgesetz. "Da die heimische Regierung diese Maßnahme vom deutschen Haushaltsbegleitgesetz abgeschrieben hat, tritt diese Verfassungswidrigkeit auch auf Österreich zu", schlussfolgert Bucher.

Gegen das deutsche Grundgesetz verstößt die Abgabe aus Sicht von Experten, weil "kürzere Flüge im Verhältnis zu den von ihnen verursachten Umweltbelastungen wesentlich stärker belastet sind als Flüge auf Langstrecken", zitiert Bucher aus dem Gutachten, das im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz erstellt wurde. Zum anderen sei die Steuerbefreiung von Frachtflügen nicht zu rechtfertigen. Sie stelle eine unerlaubte Beihilfe dar und verstoße damit gegen europäisches Recht, heißt es dort weiters.

Bucher: "Steuer wird 1.500 Arbeitsplätze vernichten"
Die geplante Steuer werde Arbeitsplätze kosten, etwa 1.500 im Transportsektor, und österreichische Fluglinien und Flughäfen "drastisch" benachteiligen, kritisiert Bucher. "Der wirtschaftliche Verlust wiegt die Steuereinkünfte nicht auf." Airlines würden einfach ins benachbarte Ausland abwandern, wodurch sich Österreichs Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den umliegenden Ländern verschlechtere. Flyniki-Chef Niki Lauda hat bereits angekündigt, einen Abgang nach Bratislava zu prüfen.

Nach letzten Angaben des Finanzministeriums werden für Kurzstreckentickets ab Österreich ab April acht Euro fällig, auf Mittelstrecken 20 Euro und für Langstreckenflüge 35 Euro. Im kommenden Jahr soll die Flugticketabgabe in Österreich 60 Millionen Euro bringen, danach jeweils 90 Millionen Euro.

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