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Bub (14) aus Wien totgefahren: 720 Euro Geldstrafe

09.02.2012, 13:53
Bub (14) aus Wien totgefahren: 720 Euro Geldstrafe (Bild: APA)
Foto: APA
Bei einem Verkehrsunfall in Strobl im Salzburger Flachgau hat im November 2009 ein heute 37- Jähriger zwei Buben aus Wien niedergefahren: Der 14- Jährige starb noch an der Unfallstelle, sein 13- jähriger Cousin überlebte mit schweren Verletzungen. Ein Berufungssenat des Oberlandesgerichtes Linz hat am Donnerstag in Salzburg die teilbedingte Haftstrafe gegen den Lenker aufgehoben und rechtskräftig auf eine unbedingte Geldstrafe von 720 Euro reduziert.

Zur Vorgeschichte: Der gebürtige Oberösterreicher hatte am 27. November 2009 gegen 22 Uhr die beiden Buben auf der St. Wolfganger Landesstraße überfahren, als sie die Fahrbahn überquerten (siehe Infobox). Laut Staatsanwalt verließ der Mann danach fluchartig den Unfallort und versteckte sich zwei Tage lang. Die Polizei entdeckte schließlich den beschädigten Wagen in einer Scheune des Angeklagten. Er sei in Panik nach Hause gefahren, habe sich dort verkrochen und Alkohol getrunken, schilderte er später vor Gericht.

Drei Monate Haft bei erster Verhandlung

Obwohl Zeugen aussagten, dass der Unfalllenker am Nachmittag vor dem Unglück mindestens fünf halbe Liter Bier getrunken habe, konnte ihm im Nachhinein keine Alkoholisierung mehr nachgewiesen werden. Unbestritten war hingegen, dass er mit 80 bis 86 km/h unterwegs war - laut einem Kfz- Gutachten um rund 30 km/h zu schnell. Mit Abblendlicht dürfe man höchstens 50 bis 55 km/h fahren.

Für das Landesgericht Salzburg lagen am 31. August des Vorjahres trotz der nicht mehr nachweisbaren Alkoholisierung "besonders gefährliche Verhältnisse" vor, was sich auf das Strafausmaß auswirkte: Zum einen, weil der Flachgauer eben nicht auf Sicht gefahren sei, zum anderen wurde der einsetzende Regen ebenso als Erschwerungsgrund genannt wie der Konsum der fünf Gläser Bier, der einen Zustand der Müdigkeit des Lenkers hervorgerufen habe. Der Angeklagte wurde damals zu neun Monaten Haft verurteilt, davon drei Monate unbedingt.

Flachgauer zu 720 Euro Strafe rechtskräftig verurteilt

Der Berufungssenat unter dem Vorsitz von Monika Gföllner verneinte aber am Donnerstag die Frage der "besonders gefährlichen Verhältnisse": Eine Alkoholisierung sei nicht nachweisbar, der Lenker habe zudem laut Gutachten prompt und unverzögert reagiert, der Vorwurf der Müdigkeit sei daher nicht haltbar. Der einsetzende Nieselregen sei noch nicht als gravierende Sichtbehinderung zu werten, sodass letztlich nur der Vorwurf der zu hohen Geschwindigkeit bzw. des Missachtens des Fahrens auf Sicht übrig bleibe.

Als mildernd wertete das Gericht den bisherigen Lebenswandel des Beschuldigten, dessen Geständnis, ein Mitverschulden der Opfer - diese hätten vor dem Überqueren der Straße auf den Verkehr achten müssen -, die lange Zeit der Führerscheinabnahme - 30 Monate - sowie die lange Verfahrensdauer. Erschwerend schlugen sich hingegen die Fahrerflucht, eine Vorstrafe des Angeklagten sowie die besonders schweren Verletzungen des 13- Jährigen zu Buche. Der Flachgauer wurde zu 180 Tagessätzen zu je vier Euro rechtskräftig verurteilt.

AG/red
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