Drei Beweisstücke - ein Stein, ein Geschirrtuch und eine Stoffwindel - sollen auf Blut des Säuglings sowie auf DNA-Spuren, unter anderem vom Kind und den angeklagten Eltern, untersucht werden.
Die Gegenstände hatten die Eltern der 23-Jährigen im Keller des Hauses in einer Kiste gefunden und zur Polizei gebracht. Sie wurden sichergestellt, verwahrt und am Donnerstag vor Gericht präsentiert. Die gerichtsmedizinische Sachverständige Eva Scheurer gab an, dass es sich bei den Flecken, die auf dem Geschirrtuch und auf der Stoffwindel zu sehen waren, um Blut handeln könnte. Dies soll nun untersucht werden.
"Es gab insgesamt 39 einzelne Knochenbrüche"
Die beiden Prozesstage am Mittwoch und Donnerstag waren einerseits geprägt von vielen Tränen der Mutter - und besonders von Details, die das Martyrium des kleinen Mädchens beschrieben. "Es gab insgesamt 39 einzelne Knochenbrüche", teilte die gerichtsmedizinische Sachverständige Eva Scheurer mit.
Auch die Schwellung am Ohr - "durch einen heftigen, direkten Schlag" - und kleinere Verletzungen im Gesicht wurden entdeckt. Die "massivste" Verletzung sei ein Schädelbruch am Hinterkopf mit Hirneinblutung gewesen. Dabei dürfte der Kopf gegen die Wand oder gegen den Boden geschlagen worden sein, erläuterte die Sachverständige.
"Ich-Entwicklung kann tiefen Schaden genommen haben"
Über mögliche Spät- und Dauerschäden berichtete Kinder- und Jugendneuropsychiater Werner Gerstl: "Ganz sicher waren die Verletzungen mit besonderen Qualen verbunden." "Es gibt keinen Skelettbereich, der nicht von einer Fraktur betroffen war", schilderte der Facharzt für Kinderheilkunde. "Die Ich-Entwicklung kann tiefen Schaden genommen haben."
Spät- und Dauerfolgen seien mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, bisher gebe es diese allerdings nicht, so Gerstl. "Es gibt bei Kleinkindern eine Gewöhnung an den Schmerz, der als Realität des Lebens wahrgenommen wird", meinte er.
Den Eltern droht ein Strafausmaß von bis zu zehn Jahren Haft. Die Mutter muss sich darüber hinaus wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen schweren Betruges vor Gericht verantworten.
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