Kurioser Fall

Behörde entzog Tiroler Führerschein ohne Kontrolle

Österreich
01.06.2014 12:18
Eine unangenehme Überraschung wartete im Februar auf einen Tiroler (41) in seinem Postkasten. Der Mann wurde in einem Brief von der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck aufgefordert, seinen Führerschein unverzüglich für einen Monat abzugeben. Begründung: Er wäre im September betrunken am Steuer gesessen. Alko-Kontrolle gab es damals aber keine...

Da staunte der 41-jährige Telfer nicht schlecht, als er Mitte Februar den Brief mit Absender "Bezirkshauptmannschaft Innsbruck" öffnete. Darin wurde der Mann aufgefordert, seinen Führerschein unverzüglich abzugeben. Einen ganzen Monat dürfe er sich nicht mehr ans Steuer setzen. Begründung der Behörde: Der Beschuldigte sei am 27. September in den Nachtstunden betrunken mit dem Auto gefahren. Das Kuriose dabei: Der Telfer ist an diesem Abend von der Polizei nicht einmal kontrolliert worden.

"Keine Polizeikontrolle"
"Ich war an diesem Abend gemeinsam mit meiner Freundin in einem Lokal in Zirl. Bevor wir nach Hause gefahren sind, hatten wir auf dem Parkplatz noch eine etwas lautere Diskussion", erklärt der 41-Jährige und fügt an: "Danach sind wir ganz normal heimgefahren. Ohne Polizeikontrolle."

Warum dann der Führerscheinentzug? Der Telfer glaubt, dass Passanten die Auseinandersetzung vor dem Lokal beobachtet, sein Autokennzeichen notiert und anschließend die Polizei verständigt haben.

"Amtsarzt schätzte meinen Promillegehalt"
Zwei Tage danach hätte dann die Polizei den Kellner des Lokals befragt. "Sicher hat dieser uns immer wieder Getränke zum Tisch gebracht. Wie viele davon ich getrunken habe, kann er aber nicht gesehen haben, da er so gut wie immer hinter der Bar stand", erklärt der 41-Jährige, dem vor allem das Vorgehen der Behörde sauer aufstößt.

Auf Basis der Aussagen des Kellners hätte der Amtsarzt nämlich seinen Promillegehalt geschätzt. Ergebnis: 1,05 Promille. "So viel hab ich sicher nicht getrunken", beteuert der Telfer.

Fakt ist: Der 41-Jährige musste sein Auto einen Monat lang stehen lassen. Ob die Vorgangsweise rechtens ist, wird das Ergebnis eines noch laufenden Verwaltungsverfahren zeigen.

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