"War überfordert"

Baby massiv geschüttelt: Bedingte Haft für Vater

Österreich
29.09.2014 12:45
Ein 30-jähriger Soldat, der im Februar seinen zwei Monate alten Sohn massiv geschüttelt hatte und dann fallen ließ, ist am Montag in Salzburg wegen schwerer Körperverletzung nicht rechtskräftig zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Außerdem muss er 5.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der Säugling hatte eine Schädelfraktur, Blutungen über und unter der Hirnhaut und Augenhintergrundblutungen erlitten.

Das Baby musste operiert werden und 30 Tage in einer Klinik verbringen. Der Kleine hatte aber trotzdem noch Glück: Laut der Leiterin der Salzburger Gerichtsmedizin, Edith Tutsch-Bauer, sind nach derzeitigem Stand keine körperlichen Dauerschäden zu befürchten. Etwa 25 Prozent der Schütteltraumen bei Kindern würden tödlich enden, veranschaulichte die Sachverständige. Und viele der Kinder, die das überlebten, würden schwere Schäden am Gehirn davontragen und später auch mental darunter leiden, erklärte sie.

Angeklagter entschuldigt sich bei Kindsmutter
Der Angeklagte, der noch eine zweijährige Tochter hat, zeigte sich vor Strafrichter Roland Finster sehr betroffen und entschuldigte sich auch bei der im Gerichtssaal anwesenden Kindesmutter für die Tat. Der Mann habe an jenem Tag, als er auf den gemeinsamen Sohn und die drei weiteren Kinder der Frau in der Wohnung nahe der Stadt Salzburg aufpasste, an einer Mittelohrentzündung gelitten und sechs oder gar sieben Tabletten geschluckt.

Als er das schreiende Baby dann nicht beruhigen konnte und "extrem schüttelte", sei ihm schwindlig geworden, und er habe an Kraft verloren. Deshalb sei ihm der Säugling wohl aus den Händen geglitten.

"Mir sind die Sicherungen durchgebrannt"
Bevor der Säugling auf den Boden fiel, war er offenbar noch gegen einen Tisch geprallt. "Er hat geschrien und ich habe versucht, ihn zu beruhigen. Mir sind die Sicherungen durchgebrannt. Ich war überfordert, durch die ganzen Medikamente und die Schmerzen in den Ohren." Für das, was passiert sei, schäme er sich, sagte der Angeklagte. Im Vorverfahren hatte er allerdings noch von einem gemeinsamen Sturz mit dem Kind gesprochen.

Der Beschuldigte bat die Mutter des Kindes um Verzeihung, doch diese lehnte ab. Im Zeugenstand erzählte die 29-jährige Frau, dass ihr Ex-Freund bis zu dem Vorfall ein "Vorzeigepapa" gewesen sei und sich rührend um die Kinder gekümmert habe. Für Richter Finster war es nicht nachweisbar, dass der Angeklagte das Baby gezielt gegen einen Gegenstand geschlagen hat.

Der geständige Angeklagte nahm die Strafe - drei Monate bedingt - an. Da aber Staatsanwältin Tanja Feichtinger keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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