Per Briefwahl

Kampf um Hofburg: Ab heute kann abgestimmt werden

Österreich
03.05.2016 10:16

Nach der am Montag erfolgten Ausschreibung der Bundespräsidenten-Stichwahl am 22. Mai geht es nun sofort los: Ab Dienstag können die ersten Stimmen abgegeben werden. Möglich ist dies Auslandsösterreichern und jenen Briefwählern, die gleich mit der ersten Wahlkarte einen leeren Stimmzettel für die zweite Runde bekommen haben. Dieser kann nun ausgefüllt und an die Wahlbehörde gesendet werden.

Entscheiden müssen sich die 6.382.507 Wahlberechtigten, ob sie lieber FPÖ-Kandidat Norbert Hofer oder Ex-Grünen-Chef Alexander Van der Bellen zum nächsten Bundespräsidenten haben wollen. Wahlberechtigt sind dieselben Österreicher über 16 Jahren, die schon im ersten Wahlgang auf den Wählerlisten standen - also die spätestens am 24. April 16 Jahre alt wurden.

Hofer geht mit großem Vorsprung in die Stichwahl: Er wurde im ersten Wahlgang mit 35,05 Prozent Erster, Van der Bellen liegt um fast 14 Prozentpunkte dahinter - mit 21,34 Prozent - auf Platz zwei.

Bei den bisher drei Stichwahlen seit 1951 wurde zweimal auch der Zweite des ersten Wahlganges Bundespräsident. Allerdings war der Vorsprung des Ersten nie so groß wie diesmal. Der größere waren noch die 3,5 Prozentpunkte, um die SPÖ-Kandidat Rudolf Streicher 1992 vor Thomas Klestil (ÖVP) lag - letzterer gewann die Stichwahl dann klar mit 56,9 Prozent.

Geht die Stichwahl knapp aus, könnten auch am 22. Mai wieder die Briefwähler den Ausschlag geben. Wahlberechtigte, die sich dieser Variante der Stimmabgabe bedienen wollen, müssen (allenfalls noch einmal) eine Wahlkarte beantragen. Es sei denn, sie haben dies schon für den ersten Wahlgang getan - und halten bereits einen leeren Stimmzettel für den 22. Mai in Händen. Dies ist der Fall, wenn man angegeben hat, längere Zeit verreist zu sein. Auch alle Auslandsösterreicher haben die Unterlagen für beide Wahlgänge gleichzeitig erhalten.

Antrag schon seit Vorwoche möglich
Beantragen kann man Wahlkarten schon seit der Vorwoche - hier geht's zum Online-Antragsformular! An die Wahlberechtigten versendet werden sie ab 3. Mai. Wie üblich, sind Anträge bei der Gemeinde zu stellen - schriftlich spätestens bis Mittwoch vor der Wahl und mündlich bis Freitag 12 Uhr. Bei der Bezirkswahlbehörde eingelangt sein müssen sie spätestens am 22. Mai um 17 Uhr. Auch im zweiten Wahlgang werden die Briefwahlstimmen erst am Montag nach dem Urnengang ausgewertet.

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